Europäisches Währungssystem
Abk.: EWS; währungspolitische Vereinbarung zwischen den Ländern der Europäischen Gemeinschaften, durch die insbesondere eine größere Stabilität der Wechselkurse in der EG erreicht werden soll. Das EWS trat am 13. 3.1979 in Kraft. Großbritannien und Griechenland nehmen bisher am Wechselkursmechanismus des EWS nicht teil. Spanien und Portugal sind vorerst am EWS nicht beteiligt. Wesentliche Elemente des EWS sind
- die Festlegung von Leitkursen zwischen den Währungen, ausgedrückt in der neuen Währungseinheit ECU (European Currency Unit);
- die Festlegung von Regeln zur Stützung der Leitkurse durch Interventionen der Notenbanken;
- Regeln für die Gewährung von Beistandskrediten zwischen den Notenbanken bei Zahlungsbilanz-Ungleichgewichten.
(EWS)
Das EWS entstand 1979 auf der Grundlage einer Entschließung des Rates der EG im Jahr 1978 auf Initiative der beiden damaligen Regierungschefs Helmut Schmidt (Deutschland) und Giscard d\'Estaing (Frankreich), um durch gemeinsam festgelegte Wechselkurse mithilfe von Interventionspflichten der Notenbanken bei bestimmten Interventionspunkten eine verlässliche Rechengröße für den Außenhandel zu erhalten. Das EWS sollte die Kursstabilität sichern. Die Zentralbanken waren zur Intervention verpflichtet, wenn eine Währung aus den Bandbreiten herausfiel. Ein solches Festkurssysterni wird auch von anderen Ländern, insbesondere Entwicklungsländern, bevorzugt.
Durch hohe Devisenspekulationen und Turbulenzen auf den internationalen Devisenmärkten veranlasst, beschlossen die Finanzminister der EG-Staaten Anfang August 1993, die Wechselkurse im EWS vorübergehend nach beiden Seiten um bis zu 15 % schwanken zu lassen, wobei Deutschland und die Niederlande für ihre Währungen wechselseitig die enge Bandbreite von 2,25 % beibehielten. Damit ist das EWS in seiner praktischen Wirkung suspendiert worden, obwohl es formal bestehen blieb.
Von den 15 EU-Staaten gehörten dem Währungsverbund bis zur Einführung des Euro am 1.1.1999 zwölf Staaten an. Großbritannien, Schweden und Griechenland waren nicht vertreten.
Mit Einführung des Euro sind folgende feste Wechselkurse für die einzelnen nationalen Währungen festgelegt worden:
Ein Euro entspricht:
Deutsche Mark 1,955830
Belgischen Francs 40,339900
Luxemburgischen Francs 40,339900
Spanischen Peseta 166,386000
Französischen Francs Irischen Pfund Italienischen Lira Holländischen Gulden Österreichischen Schilling Portugiesischen Escudo Finnischen Mark
6,559570 0,787564
1. 936,270000 2,203710 13,760300 200,482000 5,945730
(EWS). Gegr. 13.03.1979. Vorläufer war der 1972 ins Leben gerufene europäische Währungsverbund (Europäische Währungsschlange). Ziel war die Schaffung einer auf innere und äußere Stabilität ausgerichtete Währungszone in Europa, um den Übergang in die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion zu beschleunigen und zu erleichtern. Das EWS war ein System fester, aber anpassungsfähiger Wechselkurse. Zwischen den Währungen der beteiligten Länder wurden bilaterale Leitkurse vereinbart; bis zum 02.08.1993 bestanden Bandbreiten für Wechselkursschwankungen von ± 2,25 % (als Regel; ± 6 % als Ausnahme, z. B. für die italienische Lira). Innerhalb der Bandbreiten durften die Wechselkurse der beteiligten Währungen an den Devisenmärkten schwanken, ohne dass die Zentralbanken des EWS zu Eingriffen verpflichtet waren. Erst wenn die Wechselkurse (zwischen zwei oder mehreren Währungen) die obere oder untere Bandbreitengrenze (die oberen oder unteren - * Interventionspunkte) erreichten, kam die Interventionspflicht der betroffenen Zentralbanken zum Zuge. Die EWS-Zentralbanken hatten dazu einen besonderen Kreditmechanismus vereinbart. Sie räumten sich gegenseitig Kreditlinien in volumensmäßig unbegrenzter Höhe ein, um jederzeit ihren Interventionspflichten nachkommen zu können. Die Wechselkurse der Währungen des EWS durften gegenüber Währungen dritter Staaten frei schwanken (floaten; Blockfloating oder Gruppenfloating). Um realen gesamtwirtschaftlichen Veränderungen währungspolitisch Rechnung zu tragen, wurden mehrere Realignments im EWS vorgenommen. Nach extremen Währungsturbulenzen erfolgte am 02.08.1993 die Ausdehnung der Bandbreiten auf ± 15 %; gemäß einem bilateralen Abkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden betrugen die Schwankungsbreiten zwischen der D-Mark und dem Hollandgulden aber weiterhin ± 2,25 %. Mit der Errichtung des EWS war auch die Einführung der ECU verbunden. Zum 31.12.1998 wurde deren Verwendung beendet, wie auch das nunmehr „EWS I" bezeichnete EWS. Am 01.01.1999 begann der neue Zeitabschnitt des Euro. Vgl. EWS I und EWS II.
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