Europäisches Währungssystem (EWS)
Seit 1979 bestehende Vereinbarung von Staaten der Europäischen Union über Wechselkursbindungen und Beistandskredite bei Zahlungsbilanzungleichgewichten. Mit Hilfe der Umrechnungseinheit ECU wurden Leitkurse festgelegt, die innerhalb einer Bandbreite am freien Markt schwanken können. Ursprünglich sollten die Leitkurse für lange Zeit fest bleiben, sie wurden häufig angepasst (Realignments). Die Bandbreite war ursprünglich auf insgesamt 4,5 % festgelegt, sie liegt zur Zeit bei 30 %, d.h. 15 % nach jeder Seite. Die Wechselkurse werden insoweit garantiert, dass die Notenbank am oberen Interventionspunkt die gefragten Währungen anbietet und am unteren Interventionspunkt gegen eigene Währung ankauft. Wenn ihre Devisenreserven am oberen Interventionspunkt nicht ausreichen, kann die Notenbank Währungskredite von dem Europäischen Währungsinstitut erhalten, die in ECU verrechnet werden. Es ist vorgesehen, dieses System auch nach Einführung des Euro mit den Ländern der EU, die nicht teilnehmen, als sogenanntes EWS II in modifizierter Form weiterzuführen.
System fester, aber flexibler Währungskurse zwischen den EG-Mitgliedstaaten. Es führt zu einer Minderung von Wechselkursschwankungen in der Gemeinschaft, was den Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr fördern sollte. Die Zielsetzung des EWS hat der Europäische Rat in seiner Entschließung vom 5. Dezember 1978 über die Errichtung des Europäischen Währungssystems umschrieben. Dazu gehörte zusätzlich auch eine wirkungsvollere Unabhängigkeit vom Dollar. Der Erfolg des EWS trug letztlich dazu bei, die Pläne für eine Europäische Währungsunion wieder aufzunehmen. Das EWS existierte bis zur Einführung des Euro am 1. Januar 1999, also bis zum Inkrafttreten der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Als Nachfolgeregelung für die EU-Länder, die noch nicht Mitglieder der Währungsunion sind, wurde der Wechselkursmechanismus II (WKM II) eingeführt. Als Kontrollmechanismus für die Währungs- und Stabilitätspolitik wurde das EWS von der Europäischen Zentralbank abgelöst. Formal gehörten alle Mitglieder der EG später EU dem Europäischen Währungssystem an.
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