Europäisches Währungsinstitut (EWI)
wurde mit dem Beginn der zweiten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) am 1. Januar 1994 errichtet. Sitz ist Frankfurt a.M. Das EWI hat als Vorläufer der » Europäischen Zentralbank (EZB)de Aufgabe, den Eintritt in die dritte Stufe der EWWU vorzubereiten. Hierzu gehören vor allem die Entwicklung der geldpoljtischen Strategien und Instrumente sowie die technische Vorbereitung der Banknoten sowie die Förderung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs. Außerdem hat das EWI den Auftrag, die nationalen Geldpolitiken in der Europäischen Union (EU) während der zweiten Stufe mit dem Ziel der Sicherung der Geldwertstabilität zu koordinieren. Das EWI besitzt jedoch keine eigenen geldpolitischen Kompetenzen.
Mitglieder des EWI sind die Zentralbanken der Europäischen Union (EU). Beschlüsse im obersten Entscheidungsgremium, dem EWI-Rat (nationale Zentralbankpräsidenten der EU-Mitgliedstaaten und der Präsident des EWI), werden mit einfacher Mehrheit getroffen, Stellungnahmen und Empfehlungen (zum Beispiel zur Geldpolitik der EZB) bedürfen der Zweidrittelmehrheit (jeder Zentralbankpräsident verfügt über eine Stimme). Der EWI-Rat ist in seinen Entscheidungen autonom. Er darf weder von nationalen Regierungen noch von -» Organen der Europäischen Union Weisungen entgegennehmen.
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