Wirtschaftlichkeitsprinzip
Das Wirtschaftlichkeitsprinzip, auch Rationalprinzip genannt, besagt, dass der Unternehmer entweder mit vorgegebenem Mitteleinsatz den größtmöglichen Erfolg (Maximalprinzip) oder einen vorgegebenen Erfolg mit sehr geringem Einsatz (Minimalprinzip) erzielen soll.
Das Wirtschaftlichkeitsprinzip ist die wirtschaftliche Ausprägung des Rationalprinzips. Handeln gemäß dem Wirtschaftlichkeitsprinzip besagt somit, daß mit vorgegebenem Mitteleinsatz (Kostenbudget) ein größtmöglicher Erfolg (Gewinn) bzw. ein vorgegebener Erfolg mit geringstmöglichem Mitteleinsatz zu erzielen ist.
Das Wirtschaftlichkeitsprinzip hat auch für die Gestaltung des Rechnungswesens selbst Bedeutung: Der Informationsnutzen der Kostenrechnung muß höher sein als die dafür eingesetzten Kosten.
Das Wirtschaftlichkeitsprinzip, auch ökonomisches Prinzip oder Rationalprinzip genannt, ist ein formales Prinzip, welches nichts über die Zielsetzungen des Wirtschaftens aussagt. Es wird daher auch von Gutenberg als systemindifferenter Tatbestand eines Betriebes angesehen, da es für alle Betriebe gilt, unabhängig davon, welchem Wirtschaftssystem sie angehören. Alle Betriebe werden versuchen, entweder einen vorgegebenen Erfolg mit geringstmöglichem Einsatz (Minimalprinzip) oder mit einem vorgegebenem Einsatz den größtmöglichen Erfolg (Maximalprinzip) zu erzielen.
Siehe ökonomisches Prinzip.
Ökonomisches Prinzip
Auch: ökonomisches, Rationalprinzip. Ausmass der Produktivität des Einsatzes von produktiven Faktoren, des Grades der Sparsamkeit des Mitteleinsatzes und der Ergiebigkeit der Bankleistungserstellung Relation von Mitteleinsatz zu Ausbringung bzw. Verhältnis von Ertrag bzw. Leistung zu Aufwand bzw. Kosten.Verhaltensnorm als Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, d.h. eine bestimmte Bankleistung mit möglichst geringem Mitteleinsatz zu erstellen oder mit bestimmten gegebenen Mitteln eine möglichst hohe Leistungserstellung zu erbringen. Über die Zielsetzungen) (bank-)wirtschaftlichen Handelns wird durch das Prinzip nichts ausgesagt.
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