Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Vergesellschaftung

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Der Begriff hat verschiedene Bedeutung: a) Den Prozeß der zunehmenden wechselseitigen Abhängigkeit (Arbeitsteilung) der Produzierenden, der Produktionsmethoden, des Kapitals. des Handels und der Ökonomie insgesamt. b) Die Überfühung des Privateigentums an Produktionsmittel in gesellschaftliches Eigentum. Die „Vergesellschaftung von Unternehmen“ ist ein wirtschaftspolitischer Begriff der sechziger und siebziger Jahre und meint die Enteignung eines Unternehmens zugunsten einer gesellschaften Gruppe bzw. die Überführung in kollektives Eigentum. >Enteignung. >Verstaatlichung In der Wirtschaftssoziologie: [1] nennt G. Simmel den Gegenstand der Soziologie. Soziologie als Einzeldisziplin findet ihr Objekt, indem sie die Gesellschaft mit einer neuen Abstraktion betrachtet. Soziologie untersucht die Wechselwirkungen der die Gesellschaft bildenden Elemente. Diese Wechselwirkungen bewirken, dass aus den individuellen Elementen Gesellschaft wird. Der V.sbegriff soll bei Simmel den vieldeutigen Gesellschaftsbegriff als Grundbegriff der Soziologie ersetzen, da er den dynamischen Aspekt der Gesellschaft besser verdeutlicht. Mit dem V.sbegriff wird es möglich, Gesellschaft im „Status nascens“ zu thematisieren. Diesen Prozess der permanenten Wechselwirkungen, der sich in sozialen Formen manifestiert, nennt Simmel Vergesellschaftung Soziologie, formale [2] Vergesellschaftung nennt M. Weber eine soziale Beziehung, insofern die Einstellung des sozialen Handelns auf (wert- oder zweck-) rational motiviertem Interessenausgleich oder auf ebenso motivierter Interessenverbindung beruht. Reinste Typen sind der frei paktierte Markttausch, der frei paktierte Zweckverein und der streng wertrationale Gesinnungsverein. [3] In der marxistischen Diskussion ein Begriff, der die bewusste, revolutionäre Aufhebung des Grundwiderspruches kapitalistischer Produktionsweise durch die Arbeiterklasse bezeichnet, wobei meist in erster Linie die Beseitigung der Anarchie der Produktion durch gesellschaftliche Planung der Produzenten gemeint ist. In diesem letzten Sinne kann V auch die Inbesitznahme des Privateigentums an den Produktionsmitteln durch die Arbeiter bedeuten.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Vergemeinschaftung der Währungspolitik
 
Vergesellschaftung der Arbeit
 
Weitere Begriffe : digital | volonte de tous | Des-, Disinflation
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.