Risikovorsorge durch Bilanzpolitik
Bilanzielle Risikovorsorge ist abhängig von einer Abwägung des Gesamtrisikos der Bank sowie von einem zuverlässigen Instrumentarium zur Beurteilung der einzelnen Erfolgsrisiken. Jedoch birgt bereits die Quantifizierung von Verlustmöglichkeiten Schwierigkeiten. Zwar ist sich das Management einer Bank bewusst, dass Verluste im Zusammenhang mit bestimmten Ereignissen entstehen (z. B. erhöhte Kreditausfälle in wirtschaftlichen Krisenzeiten), doch kennt es weder den Zeitpunkt des Ereigniseintritts noch dessen Intensität. Die Bewertung der Erfolgsrisiken wie auch die Abwägung der Gesamtrisikoposition einer Bank erfolgt - wie jede Wertfindung - im Weg eines subjektiven Schätzungsverfahrens. Insofern ist der Ermessensspielraum einer Bank mangels ausreichender objektiver Daten in den meisten Fällen erheblich. Zentrales, bei den Banken in besonders auffälliger Weise dominierendes Bewertungsprinzip ist die kaufmännische Vorsicht. Das Vorsichtsprinzip findet seinen Niederschlag zum einen im Realisationsbzw. Imparitätsprinzip, wonach Gewinne erst nach ihrer Realisierung, Verluste jedoch schon dann, wenn sie erkennbar, u. U. aber noch nicht realisiert sind, ausgewiesen werden müssen. Zum anderen konkretisiert sich das Vorsichtsprinzip im Niederst- und Höchstwertprinzip, nach denen Positionen des Umlaufvermögens mit dem niedrigsten in Betracht kommenden Wert angesetzt werden müssen (strenges Niederstwertprinzip), Positionen des Anlagevermögens zu diesem bilanziert werden können (gemildertes Niederstwertprinzip) sowie Verbindlichkeiten zum Höchstwert anzusetzen sind. Bei Banken findet das Vorsichtsprinzip seine Spezifizierung vor allem in bankenauf-sichtsrechtlichen Vorschriften.
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