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HöchstwertprinzipMaßregel für die - Bewertung von Passiva in der Bilanz. Es ergibt sich aus den -GoB. Dabei werden gemäß der kaufmännischen Vorsicht Verbindlichkeiten mit dem höchstmöglichen Betrag ihrer Rückzahlung angesetzt.
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Weitere Begriffe : Darlehensversprechen | Kreditsicherheiten, risikopolitische Funktionen | Fahrkosten | ||||||||||||||||||||||||||||
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