Rechnungsabgrenzungsposten
dienen in der Bilanz dem periodengerechten Ausweis von Aufwand und Ertrag. In ihnen sollen Einnahmen und Ausgaben, die zwar in der abzurechnenden Periode anfielen, jedoch erst in der folgenden Periode zu Aufwand oder Ertrag führen (z.B. vorausbezahlte Versicherungsprämien oder vorauserhaltene Miete) für die Erfolgsrechnung periodengerecht ausgewiesen werden. Für vorausbezahlte Beträge wird in den Aktiva eine Rechnungsabgrenzung (aktive Rechnungsabgrenzung), für vorausvereinnahmte Beträge eine Rechnungsabgrenzung in den Passiva (passive Rechnungsabgrenzung) gebildet. Die Rechnungsabgrenzungsposten heißen auch transitorische Posten (lateinisch: transire « hinübergehen). Sie sind zu unterscheiden von den sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten.
Mit der Rechnungsabgrenzung werden in der kaufmännischen Buchführung beim Jahresabschluss die Werte in der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz der richtigen Rechnungsperiode zugeordnet. Eine Abgrenzung wird notwendig, um den Erfolg eines Unternehmens auch dann periodengerecht ermitteln zu können, wenn zusammenhängende Geschäftsvorfälle mehrere Buchungen erfordern und diese unterschiedliche Rechnungsperioden betreffen. Die Rechnungsabgrenzung sichert ebenfalls, dass die Umsatzsteuer und andere Steuern in der richtigen Höhe für die entsprechenden Zeiträume abgeführt wird. Im Gegensatz zu Rückstellungen ist bei der Rechnungsabgrenzung immer der genaue Betrag bekannt, er wird also weder geschätzt noch errechnet. Die gesetzliche Grundlage ist für Deutschland in § 250 und § 252 HGB geregelt. Die „aktive Rechnungsabgrenzung“ ist eine Leistungsforderung. Sie entsteht, wenn ein Aufwand des neuen Jahres bereits im alten Jahr eine Ausgabe darstellt.
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