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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Rechnungsabgrenzung

Die Rechnungsabgrenzung ermöglicht eine periodenrichtige Erfolgsermittlung. Sie rechnet Aufwendungen und Erträge der Periode zu, in der sie verursacht werden. Zu diesem Zweck werden auf der Aktiv- und auf der Passivseite der Bilanz Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Zugelassen sind unter den Rechnungsabgrenzungsposten nur sogenannte transitorische Vorgänge, bei denen die Zahlung im alten, der Aufwand aber erst im neuen Jahr anfällt. Ausstehende Zahlungen müssen hingegen als Forderungen gebucht werden.



Durch die Rechnungsabgrenzung auf der Aktivseite und auf der Passivseite der Bilanz wird die periodengerechte Erfolgsermittlung sichergestellt. Das bedeutet, daß Aufwendungen und Erträge der Periode zugeordnet werden, in der sie verursacht wurden. Unter die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten fallen solche Vorgänge, bei denen die Zahlung im alten geleistet wurde, der Aufwand aber dem neuen Jahr zugeordnet werden muss. Umgekehrt fallen unter die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten solche Vorgänge, bei denen die Zahlung im alten eingegangen ist, der Ertrag aber dem neuen Jahr zugeordnet werden muss. Verfahren zur zeitlichen Zuordnung der in ein Rechnungsjahr gehörenden Aufwendungen und Erträge. Bei der antizipativen Abgrenzung werden Ausgaben, die erst in einer folgenden Rechnungsperiode anfallen, aber bereits in der abgeschlossenen Periode wirtschaftlich als Aufwand einzurechnen sind, buchhalterisch vorweggenommen („antizipiert“). Die Gegenbuchung zum Aufwand sind „Sonstige Verbindlichkeiten“. Beispiele: Die Dezembermiete für ein Gebäude wird erst im Januar des nächsten Geschäftsjahres fällig, eine Bank zahlt Festgeldzinsen erst bei deren Fälligkeit im nächsten Geschäftsjahr. Entsprechendes gilt für Einnahmen folgender Perioden, die in der abgeschlossenen Periode als Ertrag gelten. Der Gegenposten ist „sonstige Forderungen“. Beispiel: Das Unternehmen, das ein Festgeld bei einer Bank angelegt hat, erhält den Zins erst bei dessen Fälligkeit im nächsten Geschäftsjahr. Bei der transitorischen Rechnungsabgrenzung werden bereits im laufenden Geschäftsjahr als Aufwand bzw. Ertrag gebuchte Ausgaben bzw. Einnahmen, die wirtschaftlich ganz oder teilweise den folgenden Rechnungsperioden zugerechnet werden müssen, berichtigt. Die Buchung erfolgt bei Aufwendungen im Haben, bei Erträgen im Soll. Das Gegenkonto ist das Konto „Rechnungsabgrenzung“, Aktive Rechnungsabgrenzung im Soll, Passive Rechnungsabgrenzung im Haben.
Beispiele:
Fahrzeugversicherung wird im September für ein Jahr im Voraus bezahlt: Aktive Rechnungsabgrenzung.
Das Unternehmen erhält eine Mietvorauszahlung: Passive Rechnungsabgrenzung.



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