Mindestmargenkalkulation, -konzept, -Steuerung
Verfahren der Preiskalkulation bei Banken im Rahmen ihres internen Rechnungswesens zur Ermittlung kostendeckender Preise im zinsabhängigen Geschäft; Verfahren zur Korrektur des Konditionenbeitrags. Stellt darauf ab, dass die Bruttozinsspanne bzw. der Zinsüberschuss ausreicht, um die über die reinen Kosten der Refinanzierung hinausgehenden Kosten zu decken. Zur Ermittlung des Mindesterfolgsbeitrags, den eine Bestandshalteleistung zu erbringen hat, wird geprüft, welche Kosten durch den Konditionenbeitrag mind. gedeckt werden müssen. Ein positiver Nettoerfolg ergibt sich für eine Bestandshalteleistung erst, wenn nach Abzug dieser zu deckenden Kosten eine positive Differenz verbleibt. Als aus dem Konditionenbeitrag zu deckende Kosten kommen in Frage vor allem Betriebs-, Liquiditäts-, Eigenkapital-, Risikokosten. Die Transformationsfunktion der Banken nach Art und Grösse der Finanzkontrakte im Aktiv- und Passivgeschäft findet auch in den Betriebskosten der Bank ihren kostenmässigen Niederschlag. Durch Ansatz von Betriebskosten in der Erfolgsrechnung für die Einzelleistungen kann dies berücksichtigt werden. Der Ansatz von Eigenkapitalkosten basiert auf der Überlegung, dass Bankgeschäfte den Einsatz des monetären Faktors in seiner Haftungsfunktion, also Einsatz von Eigenmitteln verlangen. In dem Masse, in dem Geschäfte ein vorhandenes Eigenkapital binden, steht es als Grundlage anderer Geschäfte nicht mehr zur Verfügung; Eigcnkapital wird temporär, für die Laufzeit des entspr. Geschäfts belegt. Zur Ermittlung von Eigenkapitalkosten müssen dieser »Eigenkapitalverbrauch« und die Höhe des Kostensatzes festgelegt werden. Das Mengengerüst der Eigenkapitalkosten wird in Anlehnung an die Vorschriften des Eigenmittelgrandsatzes gebildet, was für praktische Zwecke kaum sinnvoll ist. Eigenkapital in seiner Haftungsfunktion hat die Bankunternehmung i. Hinbl. a. das allgemeine Unternehmungsrisiko abzusichern, und es fördert nach aussen die Kreditwürdigkeit der Bank an den Finanzmärkten. Zuordnung der Eigenkapitalkosten zu einzelnen Geschäftsbereichen entspricht letztlich willkürlicher Zurechnung von Gemeinkosten. Problematisch ist, ob und wie bei der Ermittlung des Erfolgs einer Bestandshalteleistung für den Einsatz des monetären Faktors Liquiditätskosten anzusetzen sind. Sie könnten kostenmässig die Fristen- und Risikotransformationsfunktion der Bank reflektieren. Kosten der Fristentransformation in Form von Risikokosten des Zinsänderungsrisikos oder als Kosten der Haltung einer Liquiditätsreserve sind nicht einzelnen Leistungen zuzuordnen, sondern dem Gesamtinstitut. Sie finden ihr Pendant in dem nach der Marktzinsmethode ermittelten Strukturbeitrag. Liquiditätskosten entstehen durch das Halten der Liquiditätsreserve in Form von Zentralbankgeld und geldnahen Aktiva. Liquiditätskosten sind dann die entgangenen Erlöse der durch die Liquiditätshaltung verdrängten Anlagealternativen. Es erscheint jedoch wenig zweckmässig, einzelnen Geschäften oder Geschäftsbereichen Liquiditätskosten zuzurechnen. Die Kassenhaltung aus Transaktions- und Vorsichtsmotiven erfolgt zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Gesamtbank. Differenzierte wirkungsgemässe Zuordnung der dadurch verursachten Liquiditätskosten bereitet zwar erhebliche Schwierigkeiten, jedoch schreibt der Liquiditätsgrundsatz strukturelle Restriktionen für die Zuordnung von Aktiva und Passiva vor. Sonderform der Liquiditätskosten sind die Kosten der Mindestreservehaltung für einzelne Einlagenkategorien. Für die Erfassung der Mindestreservekosten wird vorgeschlagen: Korrektur des Einlagenzinses und bei der Marktzinsmethode des Referenzzinssatzes. Hierdurch wird der Marktzins entspr. der Mindestreservebelastung der verschiedenen Einlagenkategorien vermindert. Nach beiden Methoden verringert sich die Differenz zwischen Markt-und Einlagenzinssatz und damit der Konditionenbeitrag. Die Verfahren führen jedoch nicht zum gleichen Ergebnis. Der Ansatz von Mindestreservekosten ist insofern problematisch, als auch ohne staatliche Vorschrift eine Liquiditätsreserve in Form von Zentralbankgeld entspr. dem Transak-tions-und Vorsichtsmotiv zu halten wäreund eigentlich nur die über betriebswirtschaftlich notwendige Reservehaltung hinausgehende Mindestreservehaltung Mindestreservekosten induziert. Die Vorsorge gegen spez. Risiken bestimmter Geschäftsbereiche der Bank muss durch Bindung entspr. Erlösanteile in z.B. Pauschalwertberichtigungen oder spez. Rücklagen erfolgen. Die hier für das jeweilige Geschäft erforderlichen Beträge sind als Risikokosten bei der Erfolgsermittlung der Leistungen anzusetzen. Sofern dies geschieht, ist für zusätzlichen Ansatz von Eigenkapitalkosten kein Raum mehr. Die hier entwickelten Konzeptionen praxisferner Theoretiker lassen praktische Umsetzung nicht zu, allenfalls in tendenziellen Grundgedanken. Daher basiert die Praxis nach wie vor auf den traditionellen Methoden der- theoretisch z. T. fragwürdigen - Teilzinsspannen-rechnung.
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