Länderrisikopolitik, Risikoteilung
Eine effiziente Massnahme zur Begrenzung von Ausmass und wirtschaftlichen Wirkungen möglicher Verlusteintritte, die aus Länderrisiken resultieren, besteht in der Aufteilung des Kreditbetrags durch Konsortial-, Syndizierungs- u.a. -Vereinbarungen. So wird bei - i. d. R. üblichen - syndizierten internationalen Krediten durch Beteiligung mehrerer Banken das mit der Gläubigergesamtposition verbundene Verlust- bzw. Länderrisiko entspr. den Konsortialquoten auf die einzelnen Banken aufgeteilt. Bei kooperativer Kreditvergabe von Geschäftsbanken existieren mehrere technische Varianten, die hins. ihrer risikopolitischen Qualität allerdings differenziert zu betrachten sind. Der Aspekt der Risikoteilung bei gleichzeitiger Integration des überlegenen Länder-Know-how der supranationalen Finanzinstitutionen steht bei der Kofinanzierung mit der Weltbank im Vordergrund. Das Grundmodell setzt sich aus 2 getrennten Kreditverträgen zusammen, wobei der eine von der Weltbank und der andere von Geschäftsbanken -meist einem Bankenkonsortium - mit dem Kreditnehmer geschlossen wird. Beide Verträge sind durch Vereinbarungen gegenseitiger Verzugsklauseln und durch Memorandum of Agreement, das der Geschäftsbank während der Kreditlaufzeit den Informationsfluss sichert, miteinander verbunden. Risikomindernde Wirkungen gehen dabei für die Banken nicht nur von den strengen Beurteilungskriterien und wirtschaftspolitischen Auflagen der Weltbank, denen sich die Kreditnehmer zu unterwerfen haben, sondern auch von der in den Vertragsvereinbarungen enthaltenen Crossdefault-Klausel aus, denn hierdurch wird der Kreditnehmer zu planmässiger Kreditrückführung gegenüber den kofmanzierenden Geschäftsbanken angehalten. Die Weltbank kann nämlich bei Zahlungsverzug auf den privaten Finanzierungsanteil sofort jede Kreditvergabe an das betr. Land einstellen. Da das Inkrafttreten dieser Vertragsklausel für das Schuldnerland den Verlust seines Standing an internationalen Kreditmärkten zur Folge hätte, wird es um vertragsgerechte Erfüllung seiner Schuldnerverpflichtungen bemüht sein. Eine weitere Möglichkeit zur Risikoteilung internationaler Kreditengagements bietet die Zusammenarbeit der Banken mit dem IWF. Solche Kooperation kann in gemeinsamer bzw. koordinierter Finanzierung von Länderkrediten und/oder in Form eines Informationstransfers realisiert werden. Zwischen Geschäftsbanken und IWF gibt es in formaler Sicht zwar keine gemeinsame Kreditvergabe, jedoch mittelbare Kofinanzierung ohne vertragliche Absprachen oder Bindungen. Diese resultieren aus den konditionierten Kreditvergaben des IWF (Konditionalität). So bietet sich den Kreditnehmern des Fonds durch die Bindung an Auste-rity-Programme des IWF die Möglichkeit, Geschäftsbanken als Kreditgeber zu gewinnen. Da Letztere die Massgaben und Befolgung der IWF-Konditionalität i. S. eines Bonitätskriteriums in Bezug auf ein Kreditnehmerland positiv bewerten, sind sie eher bereit, Kredite auszureichen oder einen konditionierten IWF-Kredit zur Vorbedingung für eigene Kreditgewährungen zu machen. Allerdings ist für die Geschäftsbanken zu beachten, dass die strengen IWF-Auflagen in den betr. Ländern soziale und politische Unruhen hervorrufen und so das politische Länderrisiko erhöhen können. In solchen Fällen kann die vermeintlich risikomindernde Kopplung des Geschäftsbankkredits an den konditionierten IWF-Kredit in das Gegenteil umschlagen.
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