Länderrisikopolitik, Risikoumverteilung
Die Möglichkeiten der Banken, das Länderrisiko durch Hereinnahme von Sicherheiten zu reduzieren, ist sehr begrenzt. Dies erklärt sich zum einen aus den Problemen, die sich durch ausländische Rechtsordnungen ergeben können, zum anderen aus solchen, die sich hins. der Überwachung der Wertentwicklung und der Sicherheitenverwaltung ergeben. In der Bankpraxis bilden Sicherheiten im internationalen Kreditgeschäft daher eher die Ausnahme. Als sekundäre Sicherungsmassnahmen kommen Garantien erstklassiger Banken und der Regierungen der jeweiligen Kreditnehmerländer in Frage. Ihre Verwertbarkeit ist in Krisenzeiten allerdings problematisch, da sie ebenfalls dem spezif. Länderrisiko unterliegen. Es besteht für die Banken auch die Möglichkeit, die Risiken des Kreditgeschäfts durch den Abschluss einer Kreditversicherung teilw. auf externe Versicherungsunternehmen abzuwälzen. Länderrisiken im Auslandsgeschäft sind allerdings nur insofern versicherbar, als von der Bank refinanzierte Lieferanten- und Bestellerkredite durch entspr. Exportkreditversicherungen von Spezialinstituten versichert werden. Diese Kreditversicherungsunternehmen versichern allerdings nur Forderungen der Exporteure gegenüber Importeuren und nicht Forderungen der Banken. Kredit nehmende Exporteure treten i. d. R. jedoch ihre Versicherungsansprüche an die Kredit gebende Bank als Sicherheit ab.
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