Länderrisikopolitik, Risikovermeidung
Würde eine Bank die Zielsetzung der Vermeidung jeglicher Länderrisiken zur risikopolitischen Maxime erheben, wäre Realisierung dieser risikopolitischen Zielvorstellung nur möglich, wenn die Bank keine Kredite ans Ausland i. w. S. vergeben würde. Verfolgung solcher risikopolitischer Zielsetzung hätte die Konsequenz, das Kreditgeschäft der Bank auf den nationalen Bereich zu beschränken. Inwieweit dieses aus geschäftspolitischen Erwägungen sinnvoll und wünschenswert ist, wird in Abhängigkeit von Unternehmensphilosophie, geschäftspolitischer und strategischer Konzeption sowie - nicht zuletzt - auch von rechts-formabhängigen rechtlichen Rahmenbedingungen der betr. Bank im Einzelfall zu entscheiden sein. Aus den Interdependenzen zwischen risiko- und geschäftspolitischen Entscheidungen der Banken wird deutlich, dass sich die Entscheidung über vollständige Vermeidung von Länderrisiken nicht allein auf risikopolitische Überlegungen stützen kann, sondern im Gesamtzusammenhang mit der geschäftspolitischen Konzeption zu sehen ist und nur unter Berücksichtigung gesamtgeschäftspoli-tischer Erwägungen getroffen werden kann.
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