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Kombinat
Als Kombinate wurden in den sozialistischen Staaten die organisatorische Vereinigung einer Gruppe von volkseigenen Betrieben bezeichnet. In der ehemaligen DDR wurde zwischen staatlich zentral geleiteten und den vom Bezirk geleiteten Kombinaten unterschieden. Mit westlichen Konzernen hatten sie vor allem die Zusammenfassung einer größeren Zahl von Betrieben unter einem organisatorischen Dach gemeinsam. In den Kombinaten waren große und kleine Betriebe unterschiedlicher Produktionsstufe (Rohstoffe, Halbzeug, Fertigwaren) oder verschiedener Branchen (zum Beispiel Textilmaschinen, Fahrräder, Waschmaschinen, Dienstleistungen) oder von Produktions- und Versorgungsbetrieben (wie Maschinenbau und Elektrizitätserzeugung) zusammengefasst. In der ehemaligen DDR wurde das Kombinat als die "grundlegende Wirtschaftseinheit der materiellen Produktion" definiert. Das Kombinat war mehr als ein Volkseigener Betrieb (VEB); es war der Zusammenschluss einer ganzen Gruppe von Betrieben unter einheitlicher Leitung. An der Spitze stand ein Generaldirektor, der vom zuständigen Fachminister ernannt wurde und oft Mitglied des Politbüros der SED war. Die Kombinate bemühten sich, wegen der ständigen Lieferschwierigkeiten und Versorgungsengpässe, möglichst "alles unter einem Dach" zu haben. Das galt nicht nur für die Produktion von Vorerzeugnissen und Halbwaren, sondern auch für Handwerksleistungen, Reinigung, Reparatur und andere Dienstleistungen. Aufgrund staatlicher Anweisungen mussten die Kombinate oder einzelne VEB zudem auch Kindergärten, Erholungsund Ferienheime sowie Kultureinrichtungen unterhalten. Dadurch entstanden meist sehr unübersichtliche Organisationen und unwirtschaftlich Betriebsgrößen. Der Überblick über die tatsächlichen Produktionskosten ging völlig verloren. Statt Betriebe organisatorisch unter einem Dach zu vereinen, die sich sinnvoll ergänzen, war die Zusammensetzung der Kombinate oft eher zufällig und mehr von ideologischen oder politischen und regionalen als von ökonomischen Überlegungen bestimmt. Die Kombinate in den sozialistischen Staaten waren vielfach der alleinige Hersteller bestimmter Produkte, hatten oft zehntausende von Beschäftigten, mussten sich streng an die Vorgaben und Anweisungen der staatlichen Planbürokratie halten und ihr sehr detaillierte Berichte und Statistiken liefern. Meist waren sie nicht befugt, selbständig mit Lieferanten und Abnehmern zu verhandeln, Preise festzusetzen und Investitionsentscheidungen zu treffen. Insbesondere der Außenhandel war in der Regel streng zentralisiert und den staatlichen Außenhandelsbehörden vorbehalten. Dadurch fehlte den Kombinats- und Betriebsleitungen meist jede Kenntnis der westlichen Märkte und des dafür notwendigen modernen Absatzinstrumentariums (Werbung, Marktforschung, Marketing). Dies erwies sich nach der deutschen Vereinigung als ein besonders schweres Hindernis für die Überführung der Betriebe in die Marktwirtschaft. Nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik stellte sich heraus, dass keines der ehemaligen Kombinate in einer Marktwirtschaft überlebensfähig war. Die technische Ausstattung war veraltet und in vielen Fällen völlig verschlissen, die Organisation unzweckmäßig, die Produkte in Preis und Qualität nicht wettbewerbsfähig. Die Kombinate wurden deshalb von der Treuhandanstalt in wirtschaftlich sinnvolle Teile zerlegt, die entweder an Investoren verkauft oder durch Ausgründung und Management-buy-out zu selbständigen Unternehmen gemacht werden sollten. Betriebsteile, die nicht sanierungsfähig waren, mussten stillgelegt werden. Manche der in westlichen Industriestaaten als Konzern bezeichneten Großunternehmen, die ebenfalls oft aus Unternehmen verschiedener Branchen und Produktionsstufe bestehen, haben auf den ersten Blick eine gewisse Ähnlichkeit mit den Kombinaten. Sie sind ebenfalls oft weniger flexibel und rentabel als kleinere, selbständige Unternehmenseinheiten und der unternehmerische Mittelstand und müssen ständig gegen die Gefahr der Bürokratisierung kämpfen. Im Gegensatz zu den Kombinaten verfügen sie aber über eine ausgefeilte Kostenrechnung, unterliegen keiner staatlichen Lenkung und müssen sich selbständig am Markt behaupten und dem Wettbewerb auf dem Weltmarkt stellen.
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