internes Ratingsystem, Prüfung und Zulassung
Nach Darstellung der Bundesbank ist zur Zulassung von Instituten und Institutsgruppen zur Verwendung des IRBA Zulassung durch die BaFin erforderlich; bis zu deren Erteilung müssen Institute ihre aufsichtlichen Eigenkapitalanforderungen zur Unterlegung für Kreditrisiken nach dem Standardansatz ermitteln. Die Anforderungen für die Zulassungserteilung werden durch EU-Richtlinie vorgegeben, die im Rahmen der Solvabilitätsverordnung in deutsches Recht umgesetzt ist. Ziel der IRBA-Prüfungen ist lt. Bundesbank, festzustellen, ob sie durch Antrag stellende Institute eingehalten werden. Die mit Anträgen der Bafin einzureichenden Dokumentationen der Ratingsysteme müssen vollständig, gut strukturiert und aussagefähig sein, um Effizienz der Prüfungen sicherzustellen. Prüfung der BaFin besteht im Wesentlichen aus Überprüfung des Umsetzungsplans und Eignungsprüfungen einzelner oder mehrerer Ratingsysteme, wobei mit Letzteren die tatsächl. Einhaltung der Anforderungen an einzelne Ratinggsysteme überprüft wird. Die Prüfungen vollziehen sich im Wesentlichen innerhalb des jeweiligen Instituts. Geprüft werden lt. Bundesbank: Beachtung der Anforderungen an den Umsetzungsplan und seine Einhaltung, Abdeckungsgrad der Portfolios mit geeigneten internen Ratingsystemen (übergangsw. bzw. dauerhafte Freistellung vom IRBA), Eignung eines internen Ratingsystems zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen, Einbindung der internen Ratingsysteme in die Gesamtbanksteuerung, Offenlegung zum IRBA. Auch Institute, die in Gemeinschafts-, z. B. Verbundprojekten entwickelte Ratingsysteme einsetzen, müssen lt. Bundesbank selbst einen vollständigen Antrag stellen und werden individuell geprüft. Die BaFin sendet den Prüfungsbericht an das Institut, dem sie zudem ein Gespräch offeriert, in dem das Prüfungsergebnis erläutert wird und das auch dazu genutzt werden kann, die weiteren Schritte des Umsetzungsplans und nächste anstehende IRBA-Eignungsprü-fungen abzustimmen oder zu konkretisieren. Zulassung erfolgt durch Bescheid der BaFin. Erst mit dessen Zustellung zur Erstzulassung kann das Antrag stellende Institut die internen Ratingsysteme für die bankenaufsichtliche Eigenkapitalberechnung einsetzen, wobei Zulassung an Einhaltung von im BaFin-Bescheid gemachten Auflagen gebunden sein kann. Die Ratingsysteme werden lt. Bundesbank regelmässig auf fortlaufende Angemessenheit für das Kreditportfolio des Instituts überprüft. Kosten des Zulassungsverfahrens einschl. Prüfungskosten hat das beantragende Institut zu tragen. Für den Antrag ist zumind. der Umsetzungsplan zwingend erforderlich, d. h. verbindliche Darstellung der Implementierungszeitpunkte für alle Ratingsysteme, für die IRBA-Zulassung angestrebt wird. Der Umsetzungsplan stellt Planungen des Instituts dafür dar, welche Zeitpunkte, Portfolios, Ratingsysteme, Geschäftseinheiten und Standorte sowie Abdeckungsgrade des gesamten Portfolios vorgesehen sind, um die BaFin-Zulassung zum IRBA zu erhalten. Die Eröffnung des Zulassungsverfahrens wird lt. Bundesbank abgelehnt, falls der Umsetzungsplan keine Gewähr erfolgreicher Verfahrensdurchführung bietet. Abweichungen vom eingereichten Umsetzungsplan sind der BaFin unvzgl. mitzuteilen. Eine IRBA-Eignungsprüfung kann erst beginnen, wenn das Institut das zur Prüfung gestellte Ratingsystem vor der Prüfung mind. 1 Jahr als entscheidendes Instrument der Kreditrisikomessung und -Steuerung eingesetzt hat, es die Anforderungen der EU-Richtlinie erfüllt, sich vergewissert hat, dass das Ratingsystem zur Kreditrisikomessung und -Steuerung geeignet ist und über ausreichende Erfahrung beim Einsatz von Ratingsystemen verfügt. Nach Darstellung der Bundesbank erfordert die institutsinterne Überprüfung vor BaFin-Eignungsprüfung insb. Validierung des Ratingsystems einschl. Prüfungshandlungen und Beurteilungen durch Kreditrisikocontrolling, interne Revision und Geschäftsleitung. Sofern Institutsgruppen Antrag auf Zulassung zum IRBA auf Gruppenebene stellen, ist lt. Bundesbank anzugeben, welche gruppenangehörigen Institute in die Berechnung der Eigenkapitalanforderung nach IRBA einbezogen werden sollen; wegen des Prinzips der Einzelinstitutsaufsicht muss jedes gruppenangehörige Institut, das eine Zulassung zum IRBA für die Berechnung auf Einzelinstitutsebene anstrebt, einen eigenen Antrag stellen. Bei einem Institut, das nachgeordnetes Institut einer Gruppe ist, muss das übergeordnete Institut bez. werden. Sofern nach- oder übergeordnete Institute im Ausland ansässig sind, müssen Sitzland und zuständige Aufsichtsbehörde angegeben werden. Die BaFin führt Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden der für das Institut relevanten Staaten herbei. Bei Anmeldung eines Ratingsystems zur IRBA-Eignungsprüfung muss lt. Bundesbank das Institut bankinternes Portfolio und aufsichtliche Forderungsklasse für das eingereichte Ratingsystem darstellen. Zudem muss das Institut mit jeder Anmeldung eines Rating den Bezug zum Umsetzungsplan herstellen und darlegen, wie der darin enthaltene Zeitplan in Bezug auf das angemeldete Ratingsystem eingehalten und welcher IRBA-Abde-ckungsgrad für das gesamte Portfolio mit diesem erreicht wird. Im Antrag sind zuständiger Ansprechpartner und Vertreter im Institut anzugeben. Die BaFin weist den Antrag zurück, wenn wegen fehlender oder unvollständiger Informationen Prüfung und Beurteilung des Antrags unmöglich ist. Unterlagen zum Antrag lt. Bundesbankdarstellung: 1. Umsetzungsplan, zu dem die BaFin ein Formular zur Verfügung stellt, an dem sich die Darstellung der Institute orientieren soll, als grundlegender und unverzichtbarer Bestandteil des Antrags. 2. Budgetplanung für den Umsetzungsplan. 3. Aufstellung aller bankinternen aussagekräftig zu quantifizierenden Portfolios, die auf Grund besonderer Regelungen dauerhaft von IRBA ausgenommen werden und nicht in die Berechnung der Schwellenwerte eingehen. 4. Konkordanzlisten als ban-kenaufsichtlich vorgegebene unverzichtbare Tabellen für jedes einzelne Ratingsystem, in denen die Institute darlegen, wie sie die einzelnen IRBA-Anforderungen erfüllen. 5. Dokumentation: Mit jeder Konkordanzliste sind vor allem sämtliche darin angesprochenen Dokumente einzureichen, zudem Organigramme der bankinternen Aufbauorganisation.
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