Factor
Auch: Factoringbank, -institut, -unternehmen, -gesellschaft. Banknahes Finanzierungsinstitut, das Factoring, den Ankauf offener Buchforderungen, betreibt. Häufig von Kreditinstituten i. S.d. KWG betrieben, die insoweit die Funktion des Factor haben. Factoringinstitute betreiben eine Warenfinanzierungsform, bei der auf der Basis eines Rahmenvertrags zwischen Factor und Factor- kunde (Klient) dessen Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen gegen seine Abnehmer einmalig oder laufend sofort oder Valuta Verfalltag angekauft und/oder be-vorschusst werden. Neben der Finanzierungsfunktion übernehmen Factoringinstitute weitere Dienstleistungen für ihre Kunden, indem sie etwa deren Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen und Inkasso sowie weitere verwandte Aufgaben durchführen. Echtes Factoring liegt vor, wenn neben der Verwaltung der Forderungen auch Finanzierungsleistungen erbracht und das Delkredererisiko übernommen werden. Bleibt das Kreditrisiko dagegen beim Klienten des Factor, spricht man von unechtem Factoring. Die Refinanzierung der Factoringinstitute erfolgt, soweit es sich um Tochterunternehmen von Banken handelt, i. d. R. über die Muttergesellschaften; ansonsten muss sie über Banken bzw. den Geldmarkt vorgenommen werden.
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