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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Valuta

(lateinisch: gelten, wert sein) ist eine Bezeichnung, die in verschiedener Weise gebraucht wird: 1. für ausländische Währungen; 2. für ausländische Sorten (nicht: Devisen!); 3. für die Wertstellung eines Buchungspostens auf einem Konto, d.h. den Tag, von dem an Zins zu bezahlen ist oder Zinsanspruch besteht; 4. für den Wert einer Hypothek oder Grundschuld nach Abzug von Damnum und Spesen bei Auszahlung in bar. Ein im internationalen Geldhandel üblicher Begriff für Gelder in einer ausländischen Währung. Ein Valuta-Akzept ist ein auf eine ausländische Währung lautender Wechsel. Die Valutaschuld ist eine Geldschuld, die in einer ausländischen Währung ausgedrückt ist. In Deutschland bedurfte diese früher in manchen Fällen einer Genehmigung nach dem Währungsgesetz. 1. Währung eines Landes. hn allgemeinen Sprachgebrauch bezieht sich der Begriff Valuta meist auf ausländische Währungen, sodass man aus deutscher Sicht von französischer oder englischer Valuta spricht. 2. Wertstellung eines Postens auf einem Konto. (1) Wertstellung, (Valutierung) Buchungsdatum der Wertpapiere nach Geschäftsabschluß an der Börse oder Zeitpunkt, zu dem die Gutschrift (und damit Verzinsung) bzw. Belastung auf dem Bankkonto durch die Bank erfolgt (per valuta). Sie wird jeweils auf den Bankbelegen angezeigt. Bei Einziehung vor einem bestimmten Zeitpunkt (z. B. 10 Uhr) erfolgt die Valutierung noch am selben Tag (d. h. mit der Verbuchung). Bei Überweisungen erfolgt die Wertstellung am Tage der Auszahlung bzw. Überweisung. Das Datum der Ausstellung hat keinen Einfluß auf die Wertstellung. Bei Wertpapier- und Devisentransaktionen erfolgen Lieferung und Zahlung zwei Werktage später. (2) Sammelbegriff für fremde Währungen. Bankmäßiger Ausdruck für die Wertstellung bei der Zinsberechnung. Ab diesem Datum werden Zinsen -evtl. in Abweichung zum Buchungsdatum - berechnet. (lateinisch: gelten, wert sein) ist eine Bezeichnung, die in verschiedener Weise gebraucht wird: 1. für ausländische Währungen; 2. für ausländische Sorten (nicht: Devisen!); 3. für die Wertstellung eines Buchungspostens auf einem Konto, d.h. den Tag, von dem an Zins zu bezahlen ist oder Zinsanspruch besteht; 4. für den Wert einer Hypothek oder Grundschuld nach Abzug von Damnum und Spesen bei Auszahlung in bar. 1. Sammelbegriff für fremde Währungen. Der Zusatz Valuta... (z. B. Valuta... Akzepte, Valuta... Anleihen, Valuta... -Bonds, Valuta... Kredit, Valuta... Wechsel) zeigt an, daß die den jeweiligen Finanzierungsinstrumenten zugrund e liegendenZahlungen auf ausländische Währungen lauten. Die Gefahr der Wechselkursänderung bezeichnet man als Valuta... Risiko. In der Valuta... -Klausel verpflichtetsich der Schuldner einer Anleihe, dieForderungen der Gläubiger gegenWährungsverfall zu sichern, indem erseine Zahlungen in einer dritten Währung leistet. Bei der Preisnotierung im Devisenhandel ist die Inlandswährung die veränderliche V., die Auslandswährung die feste Valuta... 2. Wertstellung, Valutierung, abgek. Val. oder val. p.: Festsetzung des Datums, von dem an die Gutschrift bzw. Belastung in die Zinsrechnungeinbezogen wird. In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Bezeichnung für eine Fremdwährung bzw. ein Zahlungsmittel in dieser Fremdwährung. Auch ein Synonym für Wert, z.B. Valuta in Waren oder in Geld. Währungs...



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