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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Dumping

Dumping ist eine Preisstrategie, die i. d. R. im Zusammenhang mit Auslandsgeschäften diskutiert wird. Grundsätzlich geht es um eine systematische Preisunterbietung, selbst unter zeitweiliger Inkaufnahme eigener Verluste (Preispolitik). Man spricht von räuberischem Dumping, wenn damit die gezielte Ausschaltung von Konkurrenten bezweckt wird. Allerdings muss eine Preisdifferenzierung mit höheren Inlands und geringen Auslandspreisen nicht unbedingt in diese Kategorie fallen, sondern kann eine «normale» Reaktion auf die Marktsituation sein. Kommt dem betriebswirtschaftlichen Dumping eine internationale Bedeutung zu, muss mit staatlichen Anti Dumping Maßnahmen, z. B. in Form von Strafzöllen, gerechnet werden. Form der regionalen Preisdifferenzierung zwischen In- und Auslandsmärkten. Dumping liegt vor, wenn der Preis einer von einem Land in ein anderes Land ausgeführten Ware niedriger ist als der vergleichbare Preis einer gleichartigen Ware im normalen Handelsverkehr, die zur Verwendung im Ausfuhrland bestimmt ist. Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen, Art. VI, enthält ein grundsätzliches Dumpingverbot. Dumping wird einerseits ermöglicht durch Unterschiede in den Nachfrageelastizitäten zwischen In- und Ausland; andererseits kann es dadurch zustande kommen, dass im Auslandsgeschäft Verluste zu Lasten des Inlandsgewinns hingenommen werden oder dass staatliche Maßnahmen (z.B. Subventionen, Frachtendifferenzierung, Praktiken eines staatlichen Außenhandelsmonopols) niedrigere Preise im Ausland ermöglichen. Als Abwehrmaßnahme kann das betrof fene Land einen »Antidumpingzoll« erheben. Wenn Waren zu einem Preis verkauft werden, der unter dem Marktpreis bzw. unter dem Selbstkostenpreis liegt, spricht man von Dumping. Dumpingpreise werden eingesetzt, um den Preis eines Mitbewerbers zu unterbieten, mit dem Ziel, dessen Marktanteile zu übernehmen (unlauterer Wettbewerb). Die Gesamtheit der Maßnahmen staatlicher Handelspolitik, die darauf zielen, di­rekt oder indirekt die Exportpreise zu entlasten. Dazu zählen Exportsubventionen (Prämien-Dumping), erniedrigte Exporttarife im Transport­wesen (Frachten-Dumping), die Verbilligung von Exportkrediten (Zins-Dumping) oder eine über die Kaufkraftparität hinausgehende Abwer­tung der eigenen Währung (Währungs­Dumping). In der wirtschaftlichen Praxis ist der Auslandsverkauf unter Inlandspreisen der wichtigste Fall des internationalen Dumping. Dumping ist ein Sonderfall der regionalen Preisdifferenzierung, der nach einer Formulie­rung von Gottfried Haberler als Schlagwort ver­wendet wird, “mit dem man jede Art von lästiger Auslandskonkurrenz belegt`. Privatwirtschaftliches Dumping bezieht sich auf Wettbewerbsbeschränkungen durch leistungsbedingte Monopole und Unterneh­menszusammenschlüsse. Voraussetzung sind Zollschutz oder Kontingente gegen die Wie­dereinfuhr bestimmter Waren. Volkswirtschaftlich stellt das Dumping für ein Ein­fuhrland stets dann einen Vorteil dar, wenn es vom Exportland langfristig betrieben wird. Für das Ausfuhrland ist Dumping nachteilig, wenn der Inlandspreis dadurch erhöht wird und der Verlust der Konsumenten nicht durch Gewinnsteigerung der Produzenten überkompensiert wird. Der volkswirtschaftliche Nachteil liegt nicht in den Wirkungen des niedrigeren Auslandsprei­ses, sondern in der Wettbewerbsbeschränkung. Der Inlandspreis liegt höher als bei vollständi­gem Wettbewerb.



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