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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kaufkraftparität

Die Kaufkraftparität bietet - ähnlich dem Wechselkurs zwischen Währungen - die Möglichkeit des intervalutarischen Vergleichs der verschiedenen Länder bzw. Wirtschaftsräume.

Das Theorem der Kaufkraftparität besagt, dass die Güter weltweit - an der Kaufkraft gemessen - zum selben Preis gehandelt werden. Das Kaufkraftparitätentheorem überträgt somit einen Grundzusammenhang der Wirtschaft von einer Binnenwirtschaft auf die Weltmärkte, nämlich:
Das Gesetz der Unterschiedslosigkeit der Preise besagt, dass Waren zum selben Zeitpunkt nicht an verschiedenen Orten zu unterschiedlichen Preisen gehandelt werden. Denn: Würde ein Kilo Mehl in Berlin (deutlich) mehr kosten als in München, enstünde sofort ein ausgleichender Handel zwischen diesen Städten, der gewinnbringend Mehl in München aufkauft und in Berlin verkauft (Arbitrage).
Das Theorem der Kaufkraftparität besagt also, dass ein Euro in jedem Land die gleiche Kaufkraft haben muss; ansonsten würde sofort internationale Arbitrage stattfinden, bei der die Preisunterschiede ausgeglichen werden.

Die Kaufkraftparität impliziert somit, dass der nominale Wechselkurs die Preisdifferenzen zwischen den Ländern abbildet.

Die engl. Bezeichnung der Kaufkraftparität lautet purchasing power parity. Als Kaufkraftparität bezeichnet man einen virtuellen Wechselkurs zweier Währungen, bei dem man mit einem festen Geldbetrag (nach Umrechnung in die andere Währung) in beiden Volkswirtschaften in etwa die gleiche Menge an Gütern und Dienstleistungen erwerben kann. Die tatsächlichen Devisenkurse weichen meist erheblich von diesen gedachten Fixpunkten der Währungsbewertung ab, kehren langfristig aber immer wieder vorübergehend zu den Kaufkraftparitäten zurück. Umrechnungsgröße der Kaufkraft (gemessen in erwerbbaren Gütereinheiten) verschiedener Währungen. K. können zweckmäßigerweise nur für ein bestimmtes Gut oder für einen bestimmten Warenkorb ermittelt bzw. angegeben werden. Die K. des Inlands gegenüber dem Ausland (KIA) gibt an, welche Kaufkraft eine ausländischen Währungseinheit im Ausland, ausgedrückt in inländischen Währungseinheiten im Inland hat. Sie wird wie folgt ermittelt: EgI•pI KIA = Eg1.pA Die K. - KIA - multipliziert mit dem Wechselkurs (der Preisnotierung: 1 ausländische Währungseinheit = ... inländische Währungseinheiten) gibt die Kaufkraftrelation für den Fall an, dass inländische Verbrauchergewohnheiten (gemäß inländischem Warenkorb) im Ausland aufrechterhalten werden. EgA•pt Die K. des Auslands gegenüber dem Inland wird folgendermaßen bestimmt: KAI = EgA•pA KAI multipliziert mit dem Wechselkurs (der Preisnotierung: 1 ausländische Währungseinheit = ... inländische Währungseinheiten) gibt die Kaufkraftrelation für den Fall an, dass ausländische Verbrauchergewohnheiten (gemäß ausländischem Warenkorb) im Inland beibehalten werden. K. zeigen somit, dass man mit einer bestimmten Geldsumme in anderen Ländern die gleiche Gütermenge erwerben kann. Anders ausgedrückt: Würden die tatsächlichen Wechelkurse den K. entsprechen, wären die Preisniveauunterschiede zwischen den Ländern aufgehoben. Kaufmann ist nach § 11 des deutschen HGB derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt. K. ist grundsätzlich jeder Gewerbetreibende, dessen Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang kaufmännische Einrichtungen erfordert (§ 1 HGB). Dann besteht Eintragungszwang in das Handelsregister und einer Firma (§ 29 HGB). Der intervalutarische Kurs, bei dem die Kaufkraft in zwei verschiedenen Ländern gleich ist. Dabei spricht man bei Bezug der Kaufkraft von Fremdwährungen auf die eige­ne Landeswährung zum gegenwärtigen Zeit­punkt von absoluter Kaufkraftparität, beim Bezug auf die im Zeitverlauf eintretenden Veränderun­gen von relativer Kaufkraftparität. Das Problem der Vergleichbarkeit unterschiedli­cher Währungen in bezug auf ihre Kaufkraft, für die der Wechselkurs natürlich kein geeigneter Indikator ist, stellt sich vor allem bei internatio­nalen Kaufkraftvergleichen.



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