Depotprüfung, materielle Prüfungserfordernisse
Die BaFin hat in einer Anlage zur Bekanntmachung über Art, Umfang und Zeitpunkt der Depotprüfung (Richtlinien für die Depotprüfung) eingehende »Hinweise über die materiellen Prüfungserfordernisse« bekannt gegeben, die von den Depotprüfern zu beachten sind. Sie beziehen sich auf folgende Einzelpunkte: 1. Sonderverwahrung, 2. SammelVerwahrung, 3. Drittverwahrung, 4. unregelmässige Verwahrung, 5. Verwaltung der Kundenwertpapiere, 6. Verpfändung, 7. Ermächtigung zur Verfügung über das Eigentum, 8. Effektengeschäft, 9. Übersendung des Stückeverzeichnisses, 10. Aussetzung der Übersendung des Stückeverzeichnisses, 11. Erfüllung durch Übertragung von Miteigentum am Sammelbestand, 12. Buchführung, 13 Depotabstimmung, 14. Mitteilungspflicht nach § 128 AktG (bei Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften, von denen Aktien für Kunden verwahrt und verwaltet werden), 15. Ausübung des Stimmrechts (Depotstimmrecht).
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