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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Berichtigungsaktien (Gratisaktien)

Als Berichtigungsaktien werden die Aktien bezeichnet, die Unternehmen im Rahmen der Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital ausgeben. Diese Papiere werden oftmals fehlerhaft als Gratisaktien bezeichnet, da sie unentgeltlich an die Aktionäre des betreffenden Unternehmens ausgegeben werden. Da sich das Aktienkapital ebenso wie das Aktienvermögen des Anteilseigners aber durch eine solche Kapitalerhöhung nicht verändert, sondern lediglich auf mehr Aktien verteilt wird, ist der Begriff "Gratisaktie" irreführend. Durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und der damit verbundenen Ausgabe von Berichtigungsaktien erhält das Unternehmen keinerlei zusätzliche Eigenmittel.

Berichtigungsaktien, die auch oft fehlerhaft als Gratisaktien bezeichnet werden, dienen der Anpassung der Beteiligungsverhältnisse nach erfolgter Umwandlung von Rücklagen oder Gewinn in Grundkapital.

Aktiengesellschaften haben die Möglichkeit einen Teil ihrer Rücklagen in Grundkapital umzuwandeln. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Bei dieser Art der Kapitalerhöhung werden der Aktiengesellschaft keine neuen Mittel zugeführt sondern lediglich eine Position auf der Passivseite der Bilanz verringert (Rücklagen) und dafür eine andere Position um den gleichen Betrag erhöht (Grundkapital).

Die Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Die Kapitalerhöhung ist neben den oben genannten Voraussetzungen an einen Beschluss der Hauptversammlung gebunden. Der Beschluss muss von mindestens drei Viertel des anwesenden Grundkapitals getragen werden. Liegt ein solcher Beschluss vor, wird das Grundkapital um denselben Betrag erhöht, wie die Rücklagen vermindert werden. Für das so entstandene zusätzliche Grundkapital müssen entsprechend viele Aktien ausgegeben werden. Ihr aufaddierter Nennwert muss also dem Betrag entsprechen, um den das Grundkapital erhöht wurde. Durch die Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital verändert sich die Gesamthöhe des verfügbaren Eigenkapitals nicht. Es kommt lediglich zu einer Veränderung der Struktur des Eigenkapitals.

Für die Aktionäre des Unternehmens ergibt sich zunächst keine materielle Veränderung, da sie nun zwar mehr Aktien haben, diese aber jeweils einen geringeren Anteil am gesamten Vermögen des Unternehmens repräsentieren. Daher verändert sich der Wert des Beteiligungsvermögens des einzelnen Aktionärs in der Regel nicht.

Veränderungen für den Aktionär treten nur insofern auf, als sich der Kurs der einzelnen Aktie im Verhältnis zur Kapitalerhöhung vermindert und so zumindest optisch billiger wirkt. Dies kann dazu führen, dass die betreffende Aktie leichter handelbar wird und so die Nachfrage nach der Aktie steigt. Daneben kann eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln von Vorteil für die Aktionäre sein, wenn das Unternehmen die Dividende pro Aktie unverändert lässt, also nicht im Verhältnis zur Kapitalerhöhung reduziert. In diesem Fall erhält der Aktionär nach erfolgter Zuteilung der Berichtigungsaktien eine höhere Gesamtdividende (Anzahl der Aktien multipliziert mit der Dividende pro Aktie) als vor der Kapitalerhöhung.

Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln werden meistens dann vorgenommen, wenn die Rücklagen im Verhältnis zum Grundkapital übermäßig hoch sind und/oder wenn das Grundkapital im Verhältnis zur Gesamtbilanz zu niedrig wirkt.

Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird von dem Zeitpunkt an rechtlich wirksam, zu dem der Hauptversammlungsbeschluss in das Handelsregister eingetragen wird.



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