Zahlungsbilanzpolitik
Gesamtheit aller wirtschaftspolitischen Maßnahmen (insbes. der Außenwirtschaftspolitik) zum Ausgleich der Zahlungsbilanz und darüber hinaus zur Erhaltung oder Herbeifiihrung eines Zahlungsbilanzgleichgewichts bzw. außenwirtschaftlichen Gleichgewichts. Die Zahlungsbilanzpolitik kann sich dabei einerseits bestimmte Zahlungsbilanzmechanismen zunutze machen und eine diskretionäre Anpassung gewisser Größen, z.B. des - Wechselkurses, vornehmen (Abwertung, Aufwertung) oder auf den Wechselkurs als Ins[rumentvariable der Wirtschaftspolitik gänzlich verzichten (freie Wechselkurse); Geldmengen-Preis- und Einkommensmechanismus könnten durch entsprechende kontraktive bzw. expansive Maßnahmen der Geld- und Fiskalpolitik verstärkt, zumindest dürften sie nicht neutralisiert werden. Andererseits können Devisenangebot und -nachfrage durch administrative Regulierung des Leistungs- und Kapitalverkehrs mit dem Ausland in Einklang gebracht werden (Zölle; Kontingente; Devisenbewirtschaftung; Devisenbannwirtschaft); allerdings laufen solche Praktiken zur Korrektur von Zahlungsbilanzstörungen zum überwiegenden Teil dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen und dem Abkommen über den Internationalen Währungsfonds zuwider. Temporäre Zahlungsbilanzdefizite können bei festen Wechselkursen vorübergehend durch Abbau der Währungsreserven (Interventionspflicht) und mit Hilfe von multilateralen oder bilateralen Oberbrückungskrediten (Internationaler Währungsfonds, Basler Abkommen, Swapabkommen, kurzfristiger Währungsbeistand) finanziert werden, ohne dass schon binnenwirtschaftliche Anpassungen zugelassen oder gefördert oder gar administrative Beschränkungen eingeführt werden müssen. Zahlungsbilanzüberschüsse üben i.d.R. keinen unmittelbaren Druck auf eine Einleitung von Anpassungsmaßnahmen aus.
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