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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Wirtschaftsunion

Der Zusammenschluss unabhängiger Staaten zu einem gemeinsamen Wirtschaftsgebiet, das einen einheitlichen Markt ohne Zölle und andere Handelshemmnisse bietet und eine Integration der Volkswirtschaften anstrebt, wird Wirtschaftsunion genannt. Wie weit die Wirtschafts- und Sozialpolitik dabei aufeinander abgestimmt wird, hängt ebenso von der Ausgestaltung der Verträge ab, wie die Frage, ob über gemeinsame Außenzölle hinaus auch eine einheitliche Handelspolitik gegenüber Drittländern betrieben wird.

Für die wirtschaftliche Zusammenarbeit oder schließlich Integration verschiedener Volkswirtschaften gibt es mehrere Stufen. Sie beginnt mit der Vereinbarung, Zölle und Handelsschranken für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen zu senken oder ganz abzuschaffen. Der nächste Schritt ist die Bildung einer Freihandelszone, bei der nur noch in vertraglich vereinbarten Einzelfällen Handelsbeschränkungen gelten und nach außen gemeinsame Zölle und sonstige Einfuhrbestimmungen vereinbart werden.

Bei einer solchen Freihandelszone, wie sie zum Beispiel die EFTA gebildet hat und die in ähnlicher Form von verschiedenen Ländergruppen in Nord- und Südamerika sowie in Asien vereinbart wurde, gibt es meist keine enge wirtschaftspolitische Zusammenarbeit sondern nur Versuche einer gewissen Koordination in Einzelfragen. Deshalb wird die Form einer Freihandelszone immer dann gewählt, wenn zwar einerseits der Güteraustausch gefördert werden soll, andererseits die teilnehmenden Staaten ihre wirtschafts- und sozialpolitische Unabhängigkeit nicht aufgeben wollen oder zu einer Koordination nicht in der Lage sind.

Bei einer Wirtschaftsunion dagegen, wie sie zum Beispiel die Europäische Union immer angestrebt hat, wird neben dem Abbau von allen Handelshemmnissen und einer gemeinsamen Handelspolitik gegenüber Drittländern eine möglichst enge Zusammenarbeit in der Wirtschafts- und Sozialpolitik angestrebt. Das bedeutet, dass auch in vielen anderen Bereichen die Politik aufeinander abgestimmt werden muss, um den gesetzten Zielen näher zu kommen. Das gilt dann beispielsweise für die Forschungs-, Bildungs- und Verkehrspolitik, für den Umweltschutz, die Regionalförderung oder den Gesundheits- und Verbraucherschutz. Um die gemeinsamen Ziele zu erreichen, wird aber schließlich auch die Finanz- und Steuerpolitik aufeinander abgestimmt werden müssen, da es sonst zu unerwünschten Kapitalbewegungen oder der Verlagerung von Produktionen in "Steuerparadiese" kommen kann.



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