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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)

(engl. mutual insurance association) Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine mit eigener Rechtsfähigkeit ausgestattete spezielle Unternehmensform (Rechtsform) der privaten Versicherungswirtschaft. Der Aufbau des VVaG ähnelt der Genossenschaft; sein Zweck ist die kollektive Risikovorsorge (Risiko). Derjenige, der einen Versicherungsvertrag abschließt und damit Mitglied des WaG wird, ist also nicht nur Versicherungsnehmer, sondern zugleich Versicherer. Das Risiko der Geschäftsführung liegt damit im Gegensatz zur Versicherungs G bei den Versicherten. Zu unterscheiden sind der kleine VVaG, der einen örtlich oder sachlich begrenzten Wirkungskreis hat, und der große VVaG, der in Unternehmensgröße und Geschäftspolitik der Versicherungs G ähnelt. Beiden Versicherungsvereinen sind die Organe Vorstand, Aufsichtsrat und «oberste Vertretung» gemein; Letztere ist beim kleinen VVaG die Mitgliederversammlung, beim großen VVaG die Mitgliedervertreterversammlung.



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