Surcharge-Modelle, Mindestanforderungen
1. Mindestanforderungen im Bereich der Ermittlung von Positionsrisiken von Aktiennettopositionen: Modelle, die unter Einbeziehung von Betafaktoren alle Aktien ledigl. auf einen Aktienindex bzw. mehrere Aktienindizes als Risiko-faktor(en) des allgemeinen Kursrisikos mappen, können das besondere Kursrisiko nicht adäquat modellieren und sind seitens der BaFin nicht anerkennungsfähig. Für die Modellierungsansätze im Aktienbereich ist die Wahl des jeweiligen Marktindex bzw. der Marktindizes, auf den bzw. die gemappt wird, von zentraler Bedeutung für die Qualität der Modellierung. Die verwendeten Indizes sollen breite, markt- und portfoliorepräsentative Indizes sein, deren eigenes besonderes Kursrisiko vernachlässigbar gering sein muss. Hinzu kommen muss ein Ansatz, der die Residualrenditen als Risikofaktoren des besonderen Kursrisikos in die Modellierung einbezieht. Wird für jede Aktiengattung jeder im Portfolio befindlichen Aktie einer AG ein eigener Risikofaktor vorgesehen, kann diese Modellierung als Surcharge-Modell akzeptabel sein.
2. Mindestanforderungen im Bereich der Ermittlung von Positionsrisiken von Zinsnettopositionen: Die am Markt verfügbaren Informationen über besondere Kursrisiken zinsbezogener Finanzinstumente spiegeln sich grunds. wider in dem individuellen Spread (Renditedifferenz) eines Finanzinstruments gegenüber einem als risikolos angesehenen Finanzinstrument, z.B. einer Staatsanleihe (ungemappte Betrachtung). Auch in einer gemappten Betrachtung dürfen individuelle Spreads als Mass für das Residualrisiko nicht verloren gehen und müssen im Rahmen einer stochastischen Modellierung berücksichtigt werden. Beim Mapping ist eine adäquate Anzahl boni-täts-, markt- und laufzeitdifferenzierter Zinskurven zu modellieren. Individuelle eminenten- oder emissionsspe-zif. Spreads sind mind. im Rahmen der Schätzung von durchschnittlichen individuellen Spreads (residuale Renditekomponente) zu einer Mappingklasse und im Rahmen der Schätzung der Residualvolatilität zu berücksichtigen. Hierbei kann auf Benchmarkanleihen der entspr. Mappingklasse zurückgegriffen werden. Spreads sind u. a. begründet durch betrachteten Markt, Bonitätsunterschiede und betrachtete Laufzeit. Risikomodelle auf Basis adäquater Spreadmodellierungen unter Berücksichtigung residualer Renditekomponenten können grunds. nur den Status eines Surcharge-Modells erlangen. Adäquanz des Map-pingvorgangs ist auf Basis der gehandelten zinsbezogenen Finanzinstrumente und der Marktcharakteristika (z.B. Auffächerung der Emittentenqualität, vorherrschende Laufzeiten u. a.) zu beurteilen. Bei allen Modellierungen des besonderen Kursrisikos im Zinsbereich hat das Institut nachprüfbar sicherzustellen, dass die Modellierung sich konsistent in die Modellierung des allgemeinen Kursrisikos im Zinsbereich einfügt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass bei der Modellierung des allgemeinen Kurs- und Residualrisikos keine Erfassungslücken entstehen.
3. Validierung der Güte der Modellierung des besonderen Kursrisikos für Surcharge-Modelle: Die Modellierungsgüte des besonderen Kursrisikos ist auf geeignete empirische und/oder theoretische Weise vor Einsatz der entspr. Modelle für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen zu validieren. Hins. 4 Kriterien ist die Modellierung des besonderen Kursrisikos zu überprüfen: a) Backtesting-Ergebnisse; b) Fähigkeit, die beobachtete historische Preisvariation im Portfolio zu erklären. Als Gütekriterium können Masse für die Anpassungsgüte eines Modells an die historischen Daten verwendet werden. Bei Verwendung von Gütekriterien wird erwartet, dass das Modell in der Lage ist, einen bedeutenden Anteil der historischen Preisveränderung zu erklären, oder dass in die Modellierung explizit Risikofaktoren für das Residualrisiko einbezogen werden; c) Fähigkeit, Konzentrationsrisiken zu erfassen. Emittentenspezif. Konzentrationsrisiko ist das Risiko, das sich ergibt, wenn Handelsportfolios nicht voll diversifi-ziert sind. Es ist der Nachweis zu führen, dass zunehmende Konzentrationen einzelner Positionen im Portfolio zu höheren VaR-Schätzungen führen. Das Konzentrationsrisiko ist von besonderer Bedeutung bei Nonsur-charge-Modellen; d) Sensitivität der Modellschätzungen. Die Anforderung der Sensitivität der Modellschätzungen ist von besonderer Bedeutung für Nonsurcharge-Modelle.
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