Stresstests im Risikomanagement der Banken
Nach Darstellung der Bundesbank können Banken mit Hilfe von Stresstests in ihrem Risikomanagement von starren statistischen Vorgaben abweichen und aussergewöhnliche Marktentwicklungen simulieren, die in gängigen Risikomodellen nicht berücksichtigt werden. Empirische Untersuchungen der Bundesbank zeigen eine grosse Vielfalt verwendeter Methoden und unterstellter Szenarien. Trotz Heterogenität der spezif. Ausgestaltung liegt lt. Bundesbank allen Stresstests die gleiche Struktur zu Grunde: Sie untersuchen, wie stark sich der Wert eines Wertpapier- oder Kreditportfolios bei unterstelltem Schock in den Risikoparametern verändert. Da Bewertung von handelbaren Aktiva leichter ist als die von illiquiden Titeln, erklärt sich nach Einschätzung der Bundesbank, dass Stresstests im Bereich des Marktrisikos weiter verbreitet sind als in dem des Kreditrisikos. Die Bundesbank resümiert, dass bei deutschen Banken gute Fortschritte bei der Anwendung von Stresstests erkennbar sind; die Zahl der Analysen auf Institutsebene hat zugenommen, und es werden detailliertere, realitätsgetreuere Analysen durchgeführt. Insg. zeigt lt. Bundesbank der Umfang der Analysen, dass Stresstests mittlerweile integraler Bestandteil des Risikomanagements vieler Banken sind. Sinnvoller Einsatz von Stresstests lt. Bundesbank setzt jedoch voraus, dass die Szenarien regelmässig auf ihre Relevanz überprüft werden. Ausserdem kann sinnvolle Risikobewertung mittels Stresstests nur stattfinden, wenn sie regelmässig erfolgt. Die Anforderungen, die Basel II an die Zulassung interner Ratingsysteme der Banken stellt, legen Weiterentwicklungen nahe. So schreiben die Eigenkapitalanforderungen vor, dass Banken, die sich für den IRB-Ansatz qualifizieren, die Angemessenheit ihrer Eigenkapitalausstattung mit Hilfe von Stresstests untersuchen. Insb. sind Auswirkungen auf die Ausfallwahrscheinlichkeit der Kreditnehmer sowie Verlustquote und Kredithöhe zum Zeitpunkt des Ausfalls zu berechnen. Die Angemessenheit dieser Stresstests gehört zu den Prüfungsgegenständen im Rahmen des Supervisory Review Process (SRP).
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