Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung
SCHUFA.
Abk.: Schufa. Einrichtung für »Kreditschutz«. Es bestehen mehrere selbstständige Schufaunternehmen (als GmbH) mit zahlreichen Geschäftsstellen, die in der Bun-desschufa zusammengeschlossen sind. Träger der Organisation ist vor allem die Bankwirtschaft, die sich ihrer auch primär bedient. Die Organisation liefert denjenigen Kreditgebern Auskünfte über aktuelle und potenzielle Kreditnehmer, die ihrerseits - unter teilw. Durchbrechung des Bankgeheimnisses - der Schufa Informationen über die eigenen Kreditnehmer zuleitet, wobei nur unbestrittene oder unbestreitbare Tatsachen aufgenommen werden (Schufaverfahren). Der Auskunftsbereich der Schufa erstreckt sich inzwischen über den reinen Konsumentenkredit - Höhe, Laufzeit, Tilgungsraten, Abwicklungsmerkmale - hinaus auf Bürgschaftsübernahmen, Mietkauf, Leasing, Kontoeröffnung, -Überziehung, Scheckkartenausgabe u. ä. Auch aus öffentlichen Registern - z. B. Schuldnerverzeichnissen - werden Informationen übernommen. Durch die jüngere Datenschutzgesetzgebung wurden das Schufaverfahren und das Zusammenwirken mit den Banken zu einer - auch angesichts von Auswüchsen gerechtfertigten - Neuorientierung veranlasst, darunter Mitteilungspflichten der Banken an Kunden und Auskunftsmöglichkeiten von Personen über bei der Schufa u. U. über sie gespeicherte Daten.
Kurz SCHUFA genannt; Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Kreditinstitute und anderer kreditgebender Wirtschaftsunternehmen, um einerseits Mitgliedsinstitute vor Verlusten im Konsumentenkreditgeschäft und andererseits Kreditnehmer vor übermäßiger Verschuldung zu bewahren. Die 13 in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin tätigen rechtlich selbständigen SCHUFA-Gesellschaften (zusammengeschlossen in der Bundes-SCHUFA e. V., Wiesbaden) erhalten zu diesem Zweck von ihren angeschlossenen Instituten bestimmte Merkmale über die Aufnahme und Abwicklung von Krediten, Bürgschaften und Girokonten, die zur Beurteilung der Kredit- und Zahlungsfähigkeit der Kreditnehmer erforderlich sind. Die SCHUFA ihrerseits stellt die bei ihr vorhandenen Unterlagen ihrer Anschlußfirmen auf Anfrage gegen Entgelt zur Verfügung, sofern diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung haben.
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