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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Reverse Convertible Bonds/Equity Linked Bonds

Ein Reverse Convertible Bond ist ein Produkt am Kapitalmarkt, bei dem sich der Emittent das Recht vorbehält, statt der Rückzahlung der Anleihe zum Nominalbetrag eine von vorneherein festgelegte Stückzahl einer Aktie zu liefern. Im Gegensatz zur Wandelschuldverschreibung oder Wandelanleihen liegt die Entscheidung, welche Form der Rückzahlung gewählt wird, nicht beim Erwerber sondern beim Emittent der Anleihe. Auf Grund der Rückzahlungsmöglichkeit in Form von Aktien werden diese Anleihen auch als Equity linked Bonds ("Eigenkapitalverflochtene Anleihen") bezeichnet. Genau genommen handelt es sich bei dieser Anlageform nicht um Anleihen im klassischen Sinne, sondern um eine Form der Aktienderivate.

Bei Reverse Convertible Bonds handelt sich um Anleihen die mit einer festen Verzinsung und Laufzeit ausgestattet sind. Sie können im Gegensatz zu normalen Anleihen wahlweise durch Rückzahlung des Nominalbetrags oder durch Übertragung einer bestimmten Anzahl von Aktien getilgt werden. Dabei wird das Umrechnungsverhältnis zwischen Nominalbetrag und der Anzahl der Aktien sowie die zur Rückzahlung verwendbaren Aktien schon vorab in den Anleihebedingungen festgelegt.

Reverse Convertible Bonds müssen von Wandelschuldverschreibungen unterschieden werden. Bei Wandelschuldverschreibungen hat der Anleger das Wahlrecht zwischen Rückzahlung des Nominalbetrags und Bezug einer bestimmten Anzahl von Aktien des emittierenden Unternehmens. Die Entscheidung liegt bei einer Wandelschuldverschreibung also beim Anleger. Dagegen liegt bei einem Reverse Convertible Bond die Entscheidung, ob die Rückzahlung durch Geldzahlung oder durch Herausgabe von Aktien erfolgt, beim Emittenten der Anleihe. Überdies handelt es sich bei den zur Rückzahlung verwendbaren Wertpapieren nicht um Aktien der emittierenden Gesellschaft, sondern um andere börsennotierte Aktien. Welche Aktien verwendet werden dürfen, wird in den Anleihebedingungen vereinbart.

Die Lieferung der Aktien wird der Emittent nur dann vornehmen, wenn deren Wert geringer ist als der Nominalwert der zu tilgenden Anleihe. Dem Anleger wird die Übernahme dieser Stillhalterposition durch einen über dem marktüblichen Zinsniveau liegenden Zinssatz honoriert. In Zeiten von niedrigen Zinsen kann der Anleger mit einem Reverse Convertible Bond eine über dem allgemeinen Marktniveau liegende Verzinsung seines Kapitals erwirtschaften.

Worin bestehen die Risiken im Vergleich zum Direktinvestment?

Bei einer Abwägung zwischen der Investition direkt in das Underlying (bei einer Aktienanleihe also direkt in die Aktie) und dem Reverse Convertible Bond gilt die folgende Risikostruktur:

1.    Der Zins wird ungeachtet der Tilgung des Reverse Convertibles immer bezahlt. So betrachtet ist ein Totalverlust nicht möglich.

2.    Steigt zum Laufzeitende das Underlying über Strike + Zinsertrag, so entgeht dem Investor gegenüber dem Direktinvestment Gewinn.

3.    Fällt zum Laufzeitende das Underlying unterhalb Strike - Zinsertrag, so entsteht dem Anleger ein Verlust, der gegenüber dem Direktinvestment um den Zinsertrag abgefedert wird. Da bei einer Unternehmenspleite wertlose Aktien angedient werden, bleibt dem Investor in diesem Fall nur der Zinsgewinn.

4.    Rein rechtlich betrachtet ist ein Reverse Convertible Bond eine Anleihe, für die es zwar ein Zinszahlungsversprechen gibt, aber kein Tilgungsversprechen auf den Nominalwert. Sofern die begebende Bank zahlungsunfähig werden sollte, ist auch die Rückzahlung und noch ausstehende Zinszahlungen des Reverse Convertible Bond (analog zu einer Bankanleihe) nicht mehr sicher. Hierbei handelt es sich um das so genannte Emittentenrisiko.

Wann lohnen sich Reverse Convertible Bonds?

Das derivative Konkurrenzprodukt mit vergleichbarem Risikoprofil aber anderer steuerlicher Behandlung ist das Discountzertifikat. Falls der Investor einen seitwärtstrend des Underlying erwartet, der im Rahmen der Zinserträge liegt, und seinen Sparerfreibetrag (Freistellungsauftrag) noch nicht ausgeschöpft hat, können die Zinseinkünfte steuerfrei eingestrichen und eventuelle Kursverluste der Reverse Convertible Bonds mit der Einkommensteuer verrechnet werden.

Ist dagegen der Freistellungsauftrag bereits ausgeschöpft, so sind Reverse Convertible Bonds dem Discountzertifikat nur dann vorzuziehen, wenn die Verrechnung möglicher Kursverluste auch außerhalb der Spekulationsfrist vom Investor als sehr wichtig angesehen wird. In der Praxis ist dies jedoch nicht gegeben. Keinesfalls sollte ein Reverse Convertible Bonds ausschließlich wegen der Zinsen und ohne einen fundierte Marktmeinung zum Underlying gekauft werden.



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