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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Freistellungsauftrag

Erträge aus Kapitalanlagen sind steuerpflichtig, allerdings nur ab einer bestimmten Höhe. Übersteigen die Erträge aus Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen etc. nicht diesen Freibetrag, sind also keine Steuern fällig. Der Kunde kann seinem Kreditinstitut oder auch der Investmentgesellschaft einen Freistellungsauftrag erteilen, der bewirkt, daß bis zur Höhe des Freibetrags keine Steuern abgezogen werden.



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