Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
FreistellungsauftragErträge aus Kapitalanlagen sind steuerpflichtig, allerdings nur ab einer bestimmten Höhe. Übersteigen die Erträge aus Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen etc. nicht diesen Freibetrag, sind also keine Steuern fällig. Der Kunde kann seinem Kreditinstitut oder auch der Investmentgesellschaft einen Freistellungsauftrag erteilen, der bewirkt, daß bis zur Höhe des Freibetrags keine Steuern abgezogen werden.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSCHG) | Freizeitverhalten | Operationales Ziel | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |