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SparerfreibetragDer Sparerfreibetrag beträgt bei Alleinstehenden 3.100 DM und bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, 6.200 DM. Liegt die Summe der Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividende, Zinsen) unter diesen Freibeträgen, so sind sie einkommensteuerfrei.
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Weitere Begriffe : Kapital, ursprüngliche Akkumulation des | Warenzirkulation | marginal man | ||||||||||||||||||||||||||||
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