Realkreditinstitute, -banken
Auch: Boden-, Grundkreditbanken, Immobiliarkreditinstitute u.a. Umfassen i. w. S. Hypothekenbanken, öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten, Schiffspfandbriefbanken, Bausparkassen. Werden bei prinzipiell gleichartigem Geschäftskreis sowohl in privater Rechtsform (AG, KGaA) als auch in öffentlich-rechtlicher Rechtsform geführt und haben sich auf die Gewährung von langfristigen Krediten gegen Kommunaldeckung (Kommunaldarlehen) oder gegen Grundpfandrechte (Hypothekarkredite) spezialisiert. Ihre Refinanzierung erfolgt über die Ausgabe von eigenen Schuldverschreibungen in Form von Pfandbriefen. Diese sind mündelsicher, haben Deckungsstockfähigkeit, und ihre Börsenzulassung ist erleichtert. Im Interesse der Pfandbriefkäufer unterliegen die Pfandbriefbanken besonders strengen gesetzlichen Vorschriften (Pfandbriefgesetz) und Aufsichtsnormen der BaFin.
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