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Deckungsstockfähigkeit
Deckungsstockfähige Wertpapiere sind solche, die für die Anlage des von Versicherungsunternehmen zu bildenden Deckungsstocks zugelassen sind. Der Deckungsstock oder Prämienreservefonds ist die Summe der erforderlichen Vermögenswerte, die eine Versicherung besitzen muss, um die notwendige Sicherheit für die Ansprüche der Versicherten zu bieten. Der Deckungsstock muss getrennt von den übrigen Anlagen verwaltet werden. Die Einhaltung der strengen gesetzlichen Richtlinien zur Anlage und Verwaltung dieses Vermögens wird von einem Treuhänder überwacht. Nur deckungstockfähige Wertpapiere sind zur Anlage der im Prämienreservefonds befindlichen Mittel zugelassen. Es muss sich dabei um Schuldscheindarlehen von Unternehmen handeln, die durch ihre bisherige und die von ihnen zukünftig zu erwartende Entwicklung die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit zur Verzinsung und Tilgung der von Ihnen aufgenommenen Mittel in der Lage sind. Das Schuldscheindarlehen muss überdies durch erstrangige Grundpfandrechte gesichert sein.
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Weitere Begriffe : Finanzholdinggruppe, Grosskredite | Medizinische Vorsorge und Rehabilitation | Erzeugungszusammenhang | ||||||||||||||||||||||||||||
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