öffentlicher Pfandbrief
Kommunalobligation.
Früher: Kommunalobligation, -Schuldverschreibung, -anleihe. Gattung der Pfandbriefe (neben Hypotheken- und Schiffspfandbrief). Bankschuldverschreibungen (eigene Schuldverschreibungen), die von bestimmten dafür zugelassenen Banken (Pfandbriefbanken) unter Beachtung besonderer Besicherungs-anforderungen emittiert werden und der Refinanzierung des Kommunalkreditgeschäfts dienen. Namenstitel sind besonders für andere Banken und Versicherungen interessant, weil auf sie im Jahresabschluss keine Wertberichtigungen bei Kursverlusten vorzunehmen sind. Den Pfandbriefbanken dienen die Erlöse aus der Emission von Öffentlichen Pfandbriefen zur Bereitstellung von Darlehen an staatliche Stellen (insb. Gebietskörperschaften) oder bei öffentlich verbürgten Darlehen auch an andere Kreditnehmer. Traditionell ist der Anteil von Namensschuldverschreibungen am gesamten Umlaufvolumen hoch. Der Sekundärmarkt ist auch ausserhalb der Börse für Grossabschlüsse relativ liquide. Die Papiere sind fest verzinslich mit meist jährlicher Zinszahlung. Die zu refinanzierenden Kredite determinieren die Laufzeit der Emissionen. Die Tilgung der Anleihen erfolgt zum Nennwert. Kündigung durch den Gläubiger ist grundsätzl. ausgeschlossen. Öffentliche Pfandbriefe müssen strikte Sicherungsbestimmungen erfüllen. Die gesetzlichen Auflagen garantieren sehr hohe Sicherheit der Papiere, die auch in ihrer Mündelsicherheit und Deckungsstockfähigkeit für Versicherungen zum Ausdruck kommt.
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