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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute

Abk.: MaRisk. Rundschreiben der BaFin v. Dez. 2005 (endg. Fass.), das die vorherigen separat verlautbarten Mindestanforderungen an die Handelsgeschäfte, das Kreditgeschäft und die interne Revision der Kreditinstitute ersetzt hat. Es soll lt. Vorbemerkung auf Basis des § 25 a Abs. 1 KWG einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung des Risikomanagements der Kreditinstitute vorgeben. Das Rundschreiben stellt vor allem ab auf Einrichtung angemessener institutsinterner Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse. Als Grundlage für die sachgerechte Wahrnehmung der Überwachungsfunktionen des Aufsichtsorgans beinhaltet dies auch dessen angemessene Einbindung. Das Rundschreiben soll zudem einen qualitativen Rahmen zur Umsetzung der Capital Requirements Directive (CRD) vorgeben. Es soll somit lt. BaFin unter Berücksichtigung des Prinzips der doppelten Proportionalität der Regelungsrahmen für die neue qualitative Aufsicht in Deutschland sein. I. Hinbl. a. die geplanten Methoden zur Berechnung der aufsichtsrechtlich erforderlichen Eigenmittel der CRD hat die BaFin die Anforderungen des Rundschreibens insofern neutral konzipiert, als sie unabhängig von der gewählten Methode eingehalten werden können. Nach den Vorbemerkungen des Rundschreibens trägt dieses der heterogenen Institutsstruktur in Deutschland und der Vielfalt der Geschäftsaktivitäten Rechnung. Danach sind ihm zahlreiche Öffnungsklauseln immanent, die in Abhängigkeit von Kreditinstitutsgrösse, Geschäftsschwerpunkten und Risikolage vereinfachte Umsetzung möglich machen; insow. kann es nach Sicht der BaFin vor allem auch von kleineren Kreditinstituten flexibel umgesetzt werden. Das Rundschreiben ist lt. Vorbemerkung gegenüber der laufenden Fortentwicklung von Prozessen und Verfahren des Risikomanagements offen, soweit diese mit seinen Zielen kongruent sind, wobei die BaFin für diese Zwecke fortlaufenden Dialog mit der Praxis führen will. Die BaFin erwartet lt. Vorwort, dass der flexiblen Grundausrichtung des Rundschreibens im Rahmen von Prüfungshandlungen Rechnung getragen wird; Prüfungen müssen deshalb auf der Basis eines risikoorientierten Prüfungsansatzes durchgeführt werden. Die BaFin weist im Vorwort zu ihrem Rundschreiben ausdr. darauf hin, dass es modular strukturiert ist; notwendige Anpassungen in bestimmten Regelungsfeldern können daher nach Erwartung der BaFin auf zeitnahe Überarbeitung einzelner Module begrenzt werden. Der Aufbau des Rundschreibens ist so, dass in seinem allgemeinen Teil grunds. Prinzipien für die Ausgestaltung des Risikomanagements und spezif. Anforderungen an die Organisation des Kredit- und Handelsgeschäfts enthalten sind. Im besonderen Teil werden Identifizierung, Beurteilung, Steuerung und Überwachung sowie Kommunikation von Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationellen Risiken behandelt, ausserdem ein Rahmen für die Ausgestaltung der Internen Revision.



 
Weitere Begriffe : bankeigene Ratingsysteme | Wechselrückrechnung | Ausfuhr
 
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