Lifestyle-Präparate
In der Gesundheitswirtschaft:
lifestyle drugs
Begriff für Arzneimittel, die die Lebensqualität und das individuelle Wohlbefinden steigern und gegen Symptome gerichtet sind, die nicht die Definition von Krankheit erfüllen (z.B. Präparate gegen männlichen Haarausfall) oder gegen Gesundheitsstörungen wirken, die auch ohne Arzneimittel therapiert werden könnten (Präparate gegen Fettleibigkeit als Diätersatz).
Zur Rechtssicherheit von Krankenkassen und Vertragsärzten stellt das GKV-Modernisierungsgesetz klar, dass diese Arzneimittel, die schon bisher nach den Arzneimittel-Richtlinien von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind, nicht Gegenstand des Leistungskatalogs sein können.
Die Regelung stellt sicher, dass die Finanzierung von Arzneimitteln, deren Einsatz im Wesentlichen durch die persönliche Lebensführung bedingt ist, durch den Patienten selbst zu gewährleisten ist. Der gemeinsame Bundesausschuss hat mit einer Liste von Lifestyle-Präparaten in der Anlage 8 der Arzneimittelrichtlinien den gesetzlich vorgegebenen Verordnungsausschluss konkretisiert.
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