Arzneimittel-Richtlinien
In der Gesundheitswirtschaft:
pharmaceutical directive
Der Gemeinsame Bundesausschuss regelt die Verordnung von Arzneimitteln mit dem Ziel einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten. Die Richtlinien werden fortlaufend an den medizinischen Fortschritt angepasst. Der Inhalt ist für die Vertragsärzte, Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen verbindlich und umfasst insbesondereallgemeine Regeln für eine wirtschaftliche Verordnungsweise,Leistungsausschlüsse und -einschränkungen,Therapiehinweise zu ausgewählten Wirkstoffen,Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen unter Berücksichtigung ihrer therapeutischen Vergleichbarkeit (Aut-idem-Regelung),Informationen zur Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten (Off-Label-Use),Informationen zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln nach einer Kosten-Nutzen-Bewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen,Informationen zur Bildung von Festbeträgen.Außerdem enthalten die Richtlinien auch eine Liste über verordnungsfähige, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.
§§ 34, 35, 92 SGB V
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