Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

internes Ratingsystem, Validierung

Nach Darstellung der Bundesbank können Banken nach dem internationalen Eigenkapitalstandard für Kreditinstitute (Basel II) ihre eigenen (internen) Ratingverfahren zur Determinierung der für Eigenmittelunterlegung relevanten Risikogewichte verwenden. Banken, die so vorgehen, sind verpflichtet, ihre Ratingsysteme regelmässig zu validieren. Unter Validierung bankinterner Ratingverfahren ist lt. Bundesbank der gesamte Prozess der Überprüfung eines internen Ratingsystems zu verstehen. Beantragt ein Institut Zulassung interner Ratingsystemen gem. Basel II, muss es angemessene Validierung seines Systems nachweisen; Aufgabe der Bankenaufsicht ist, die Ratingsysteme zu zertifizieren und Einhaltung dieser Mindestanforderungen durch die Bank laufend zu überwachen. Im Rahmen dieses Prozesses müssen auch bankinterne Validierungsverfahren beurteilt werden, wobei zentrale Kreditregister bedeutsam sind. Regulatorische Standards für die Validierung beinhalten einheitliche Bedingungen für aufsichtliche Zertifizierung und laufende Überwachung der von Banken verwendeten Ratingsysteme. Die zu quantitativer Validierung eingesetzten statistischen Verfahren sind lt. Bundesbank zwar als Indikatoren für mögliche Fehlentwicklungen geeignet, doch geben sie i.d. R. kein strenges Kriterium für die Eignung eines bankeigenen Ratingverfahrens ab, sodass qualitativen Kriterien besondere Relevanz zukommt. Ausgestaltung quantitativer, aber auch qualitativer Validierung ist nach Bundesbankdarstellung wesentlich abhängig vom eingesetzten Ratingsystem. Zu unterscheiden sind lt. Bundesbank modellgestützte Systeme und auf Expertenurteil beruhende. Erstere (bspw. Diskriminanz-, Regressionsanalysen) werden meist auf Basis historischer Ausfalldaten entwickelt; sind solche nicht ausreichend vorhanden, erfolgt oft sog. Shadowrating, das Bonitätseinstufungen von Ratingagenturen nachbildet. Modellgestützte Verfahren bilden mittels mathematisch-statistischer Methoden zahlreiche Risikofaktoren in einer Risikokennzahl als Bonitätsscore ab. Liegen insg. wenig statistisch verwertbare Informationen vor oder sind die Kreditbeziehungen materiell bedeutsam oder komplex, kommt evtl. Verwendung von Expertenmeinung in Frage. internes Ratingsystem, Validierung d. R. erfolgt auch hier Einstufung in standardisiertem Verfahren. Der Unterschied zu modellgestützten Verfahren ist u. a. eine nicht gegebene statistische Modellierung des Score. Die Praxis legt nach Feststellung der Bundesbank meist Mischformen beider Klassen zu Grunde. Bei solchen kann modellgestützte Einstufung durch zuständige Kreditbearbeiter berichtigt werden, wenn Informationen vorliegen, die vom modellgestützten Ratingsystem selbst nicht bzw. unzureichend erfasst werden. Ratingsysteme können, wie die Bundesbank verdeutlicht, grunds. auch quantitativ validiert werden, was voraussetzt, dass dem Institut eine ausreichende Zahl Kreditausfälle vorliegt (typischerw. im Mengengeschäft). Gemischte Systeme lassen unter gewissen vereinfachenden Annahmen Konstruktion statistischer Tests zu, die Binomialverteilungen zu Grunde legen und somit vorausgesetzt wird, dass Ausfälle pro Ratingklasse statistisch unabhängig sind. Ergeben sich starke Abweichungen der Ausfallrate von der geschätzten Ausfallwahrscheinlichkeit der Ratingklasse, ist das Ratingmodell schlecht kalibriert. Weiteres Verfahren statistischer Validierung von Ausfallwahrscheinlichkeiten ist nach Bundesbankdarstellung die Zugrundelegung von Referenzportfolios, bspw. der Bezug auf externe Daten von Ratingagenturen u. a. kommerziellen Anbietern als Benchmark. Ggf. besteht indes Gefahr, durch Überanpassung an die Daten des Entwicklungsbestands Trennschärfe zu überschätzen, sodass das Ratingsystem auf einem vom Entwicklungsbestand unabhängigen, aber strukturell ähnlichen Datenbestand relativ niedrige Trennschärfe und damit nur geringe Stabilität aufweist. Quantitative Validierungsverfahren müssen notwendigerw. durch qualitative - nichtstatis-tisch/ökonometrische - ergänzt werden. Qualitative Validierung soll vor allem die Anwendbarkeit quantitativer Techniken sicherstellen. Qualitative Analysen überprüfen nach Darstellung der Bundesbank insb. 3 Bereiche: 1. Design der Ratingmodelle; der Ratingvergabeprozess muss transparent und gut dokumentiert, der Einfluss der Risikofaktoren deutlich aufgeschlüsselt und ökonomisch plausibel sein. 2. Datenqualität für Ratingentwicklung und -einsatz; allg. muss, wie die Bundesbank betont, ein Institut Bank auf Integrität seiner Daten und deren konsistente Erhebung achten, da nur eine solide Datenbasis mit hinreichend grosser -historie Entwicklung eines hochwertigen Ratingsystems sowie zuverlässige Schätzungen der aufsichtlich geforderten Risikoparameter zulässt; liegen der Bank selbst nur wenig Ausfallinformationen vor, kann sie ggf. auf externe Datenquellen ausweichen. 3. Usetest: Die Bundesbank betont hierzu, dass besonders bedeutsam bei qualitativer Validierung interner Ratingsysteme der tatsächl. Einsatz der Ratingresultate im Bankrisikomanagement und -reporting als prozessorientierte (qualitative) Validierung ist. Kreditrisikomanagement mit Hilfe von Ratingsystemen umfasst bspw. ratingbasierte Kreditentscheidungen und -Vergabekompetenzen, nach Bonitätsstufen ausgerichtete Kreditrisikostrategie, entspr. strukturierte Limitsysteme u. a. Lt. Bundesbank reflektiert aus aufsichtlicher Sicht die Art und Weise der Nutzung des internen Ratingsystems für interne Entscheidungspro-zesse einer Bank das Vertrauen, das sie selbst ihrem eigenen System entgegenbringt. Ein Ratingsystem ohne ausreichende Einbindung in bankinterne Kreditprozesse wird - so die Bundesbank daher als nicht anerkennungsfähig qualifiziert. Die Baseler Mindestanforderungen an bankinterne Ratingsysteme verlangen ausserdem, dass Ratingentscheidungen nicht von anderen Geschäftsbereichen, die direkt oder indirekt von der Kreditentscheidung profitieren, beeinflusst werden; besonders wichtig ist unabhängige Ratingvergabe bei Verwendung von Expertenurteilen. In diesen Fällen muss lt. Bundesbank die endgültige Ratingkompetenz im Bereich Marktfolge, nicht im Bereich Markt liegen. Zu qualitativen Kriterien gehört deshalb, dass die Ratingvorentscheidung - potenziell durch Kundenbetreuer - durch einen unabhängigen Dritten überprüft wird. Weiter wichtig beim Validierungsverfahren sind lt. Bundesbank Qualifizierung der Mitarbeiter und Akzeptanz der Ratingverfahren bei ihren Nutzern.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
internes Ratingsystem, Trennschärfe
 
internes Risikomanagement im Finanzkonglomerat
 
Weitere Begriffe : Brain drain | Goldfutures | Eigenkapitalanforderung, bankinterne
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.