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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Goingpublic, Bankleistungen

Goingpublic-Unter-stützung durch Banken ist eine Bankdienstleistung, die Finanzierungs- und Anlagecharakter gleichermassen aufweist. Am Beginn eines Goingpublic-Vorhabens steht die Analyse des Goingpublic-Kandidaten (potenzieller »Börsenneuling«) hins. Bonität und Börsenreife durch die betreuende^) Bank(en). Je nach Ausgangslage sind bis zur Herstellung der Börsenreife Zeiträume von 6 Monaten bis 2 Jahren zu veranschlagen. Letzteres insb. dann, wenn der Kandidat noch nicht AG-Rechtsform hat. Des Weiteren wird im Antangsstadium analysiert, inwieweit die Beweggründe des Unternehmens für ein Goingpublic durch dieses realisiert werden können. Abzuklären sind ferner Rechts-, Steuer- und Finanzierungsfragen. Im Anschluss wird ein Goingpublic-Konzept aufgestellt, das die einzelnen Schritte bis zur Einführung der Aktien an der Börse und deren zeitliche Abfolge beinhaltet. Wesentlicher Bestandteil dieses Konzepts ist die Bewertung des Unternehmens. Sofern kein vergleichbares Unternehmen derselben Branche an der Börse notiert wird, muss das bei der Festlegung des Emissions- bzw. Platzierungskurses anzulegende Kurs-Gewinn-Verhältnis geschätzt werden. Hier ist die Erfahrung der das Goingpublic begleitenden Bank(en) gefordert. Das Gleiche gilt, wenn eine Aktiengattung an der Börse eingeführt wird, die der des vergleichbaren Unternehmens nicht entspricht. Des Weiteren gehen in die Bestimmung des Platzierungskurses Kapitalausstattung, Gewinn- und Ausschüttungs-, Cashflow-Er-wartungen und daraus abgeleitete Kennzahlen, Umsatzentwicklung, vorgesehene Aktiengattung und Bekanntheit sowie Standing des Goingpublic-Kandidaten ein. Die Bestimmung des endgültigen Platzierungskurses erfolgt i. d. R. wenige Tage vor Zeichnungsfrist der Aktien, die meist 1 Woche vor der geplanten Börseneinführung beginnt und bis zu dieser dauert. Je nach Nachfrage wird die Zeichnung vorzeitig geschlossen. Die im Ablauf eines Goingpublic erst spät erfolgende endgültige Festsetzung des Platzierungskurses ist u. a. darin begründet, dass die Höhe von der jeweiligen Börsenverfassung beeinflusst wird, die wiederum Auswirkungen auf das anzulegende Kurs-Gewinn-Verhältnis hat. Parallel zu der Bewertung des Unternehmens leitet dieses in enger Abstimmung mit der das Goingpublic betreuenden Bank Public Relations-Massnahmen mit dem Ziel ein, das Unternehmen potenziellen Anlegern bekannt zu machen und bei diesen Präferenzen für die zu platzierenden Aktien aufzubauen (Roadshow). Des Weiteren müssen während der Vorbereitungsphase Handelsregisterformalitäten erledigt, Börsenzulassung beantragt und Börsenzulassungs- bzw. Wert-papierverkaufsprospekt erstellt werden. Üblicherw. werden die Aktien von einem Bankenkonsortium übernommen und entspr. den mit dem Goingpublic-Kandidaten getroffenen Absprachen platziert. Nach Abschluss der Aktienplatzierung und Einführung der Aktien an einer (oder mehreren) Börse(n) übernimmt die das Goingpublic federführend begleitende Bank vor allem Beratungsfunktionen des dann börsennotierten Unternehmens hins. aktien-und börsenrechtlicher Publizität, Vorbereitung und Durchführung von HV u. a. m. Obliegt der Bank im Vorfeld die Prüfung der Unternehmung i. Hinbl. a. entspr. Marktreife, ist sie im Rahmen der Antragstellung auf Zulassung in die Konzipierung des zu veröffentlichenden Unternehmungsberichts involviert. Dieser muss u. a. Angaben über Emittent, Entwicklung der Unternehmung sowie Geschäftslage und -aussichten enthalten. Die Haftung bzgl. Richtigkeit der Angaben im Unternehmungsbericht entspricht der Prospekthaftung bei der amtlichen Notierung, d. h. für absichtlich oder fahrlässig unrichtig erteilte Angaben kann neben dem Emittenten die Bank haftbar gemacht werden.



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