Goingpublic-Kosten
Ergeben sich in hohem Masse aus von den beteiligten Banken in Rechnung gestellten Kosten, die für Banken eine wichtige Ertragsquelle darstellen. Einmalige Kosten ergeben sich aus den Bankenprovisionen für die Vorbereitung des Goingpublic, die Übernahme und Platzierung der Aktien und die Börseneinführung einschl. der Prospekthaftung. Ferner resultieren einmalige Kosten aus der Börsenzulassung, dem Druck des Börsen-zulassungs- bzw. Wertpapierverkaufsprospekts und der Aktienurkunden sowie der Veröffentlichung von Finanzanzeigen u.a. Massnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Die Höhe dieser Kosten beträgt im Durchschnitt etwa 4-6% des ausmachenden Kapitalbetrages. Bei den laufenden Kosten sind insb. die Kosten der Veröffentlichung des Jahresabschlusses, Dividendenbekanntmachung, Durchführung von HV einschl. der mit den getroffenen Beschlüssen verbundenen Notariats- und Gerichtskosten, des Drucks und der Veröffentlichung von Geschäftsberichten zu nennen. Des Weiteren sind Provisionen an Banken für die von ihnen übernommene Zahlstellen- und Bogenausgabedienstfunktion zu entrichten.
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