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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Aktienurkunde

Im eigentlichen Sinne nur der Mantel der Aktie, im Wesentlichen Mantel und Bogen. Ersterer verbrieft die eigentlichen Mitgliedschaftsrechte, während der Bogen aus Gewinnanteilscheinen (Coupons) - für die Dividendenansprüche und zur Teilnahme an Kapitalerhöhungen - und einem Erneuerungsschein (Talon) besteht. Banken verwahren im Rahmen der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Mäntel und Bögen in gesonderten Tresoren (Sicherheitsgründe).



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