Aktienzertifikate
Bescheinigungen, die für hinterlegte Aktien ausgestellt werden, wenn der Handel der Aktien selbst nicht möglich ist oder durch die Zertifikate erleichtert wird. Ausgestellt werden Aktienzertifikate in der Regel von Banken. Auch in Deutschland sind für ausländische Aktien Zertifikate ausgegeben worden, die bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt und an den Börsen gehandelt werden. Vor allem erforderlich bei Namensaktien, um mittels der auf den Inhaber lautenden Zertifikate den Börsenhandel zu erleichtern. Auf Wunsch erfolgt Umtausch in das Originalpapier. Eine Sonderform ist die Leistungsschuldverschreibung: in Wertpapierform gekleidete Quittung eines Kassenvereins über die Originalaktien. Die Inhaber der Papiere können an der Hauptversammlung der betreffenden AG wie Aktionäre teilnehmen, auch gegen Rückgabe der Leistungsschuldverschreibung im Aktienbuch der AG für eine entsprechende Anzahl Aktien eingetragen werden und diese erhalten.
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