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AktienzinsenFeste Verzinsung der Kapitaleinlage des Aktionärs. Nach deutschem Aktienrecht nicht zulässig. Ausnahme: Bauzinsen, die von der Vorbereitungszeit der AG bis zur vollen Betriebsaufnahme gezahlt werden dürfen. Im Ausland zum Teil üblich, meist in Anrechnung auf die zu erwartende Dividende als Interkalarzinsen (vor allem bei Dividendengarantie, etwa des Staates).
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Weitere Begriffe : Kapitalzirkulation | Verbraucherschutz | Deutsche Börse AG | ||||||||||||||||||||||||||||
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