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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Dividendengarantie

Gewährleistung einer Dividende zugunsten der freien Aktionäre, in der Regel durch Mehrheitsbesitzer (Obergesellschaft). Im Allgemeinen ist die Dividendengarantie befristet. Eine Dividendengarantie weisen auch stimmrechtslose Vorzugsaktien oft auf, d.h. der Anspruch auf Dividende verfällt nicht, auch wenn in einzelnen Jahren eine Dividende nicht gezahlt werden kann. Diese ist in späteren Jahren nachzuzahlen.



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