Dividendenkapitalerhöhung
Sonderform der im US-Aktienrecht möglichen, im deutschen Recht nicht vorgesehenen Stockdividende. Zusammen mit dem Beschluss einer normalen Dividende, einer Sonderausschüttung oder eines Bonus beschließt die HV eine aktienrechtliche Grundkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsgewährung an die Aktionäre. Dabei reicht die Ausschüttung gerade aus, um mit ihr die angebotenen jungen Aktien erwerben zu können. Ausschüttung und Kapitalerhöhung müssen dafür das gleiche Verhältnis zum bisherigen Grundkapital haben. Die AG holt sich somit die ausgeschüttete Dividende sofort wieder zurück, weshalb dieses Verfahren auch als Schütt-aus/hol-zurück-Verfahren bezeichnet wird. Andere Bezeichnung: Bonusaktienverfahren.
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