Aktienrecht
Das Recht der AG und KGaA war früher im allgemeinen Handelsgesetzbuch geregelt. Nach der Währungsumstellung 1923 wurde für die Handelsgesellschaften eine der wichtigsten Vorschriften die Verordnung über Goldbilanzen von 1923. Durch Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien von 1937 entstand für diese beiden Gesellschaften ein Spezialgesetz. Im Anschluss an die Währungsumstellung 1948 wurde das Aktienrecht durch das DMark-Bilanzgesetz von 1948 geändert, desgleichen durch das Wertpapierbereinigungsgesetz von 1949 und die Gesetze über die Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat der AG (Mitbestimmungsgesetze). Das AktG von 1937 selbst ist abgelöst worden durch das AktG vom 9.6.1965 (Aktiengesetz).
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