Finanzierungstitelarten
Eine Systematisierung der einzelnen Finanzierungstitel kann nach verschiedenen Kriterienerfolgen:!. Rechtsstellung des Kapitalgebers: Beteiligungstitel und Forderungstitel; 2. Art der Übertragung: Inhaber-, Order- und Namenspapiere; 3. Art des verbrieften Vermögenswertes: Geld(wert)titel (kurzfristige Forderungen), Kapital(wert)titel (langfristige Forderungen und Beteiligungen), Sachwerttitel; 4. nach der Verbriefung: verbriefte Finanzierungstitel (Aktien, Schuldverschreibungen), nicht verbriefte Finanzierungstitel (z.B. Einlagen von Gesellschaftern, Bankkredite). Die generelle Unterscheidung zwischen Beteiligungstiteln und Forderungstiteln leitet sich aus der zu Grunde liegenden Rechtsbeziehung des Kapitalgebers zu der Unternehmung ab und fällt hinsichtlich einer eindeutigen Klassifikation insofern schwer, als sich auf Grund dispositiver vertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten sowie informeller Bestimmungsfaktoren Varianten entwickelt haben, die in ihrem wirtschaftlichen Charakter Eigenkapital- bzw. Fremdkapitalelemente aufweisen, de jure aber dem Fremd- bzw. Eigenkapital zuzurechnen sind. Solche Zwischenformen sind z. B. Vorzugsaktien, Genussscheine sowie die mit dem Sonderrecht auf Aktienbezug ausgestatteten Wandel- und Optionsanleihen. Beteiligungs- und Forderungstitel differieren vor allem im Grad der Risikopartizipation (z. B. Vorzugsaktien, Kommanditanteile, stille Beteiligungen, Gewinnobligationen, Wandelschuldverschreibungen) und in der Gewinnbeteiligung. I.A. sind beide Titelarten in der Unternehmung existent.
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