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Duales Ausbildungssystem
Wenn vom "dualen System" in der Berufsausbildung gesprochen wird, ist das in Deutschland praktizierte System der zweispurigen beruflichen Ausbildung Jugendlicher gemeint. Es besteht aus einer Kombination zwischen praktischer Schulung im Betrieb und theoretischer Bildung an einer staatlichen Berufsschule. Der Jugendliche erhält somit seine Ausbildung an zwei prinzipiell verschiedenen Lernorten mit unterschiedlichen rechtlichen und finanziellen Strukturen Jugendliche, die ihre Ausbildung in einem anerkannten Lehrberuf erhalten und einen entsprechenden Ausbildungsvertrag mit einem Handwerksbetrieb oder einem anderen Arbeitgeber abgeschlossen haben, der Mitglied einer Industrie- und Handelskammer ist, sind neben der Teilnahme an der praktisch ausgerichteten Lehre im Betrieb auch zum Besuch der Berufsschule verpflichtet, wo sie eine stärker fachtheoretische und allgemeine Orientierung erhalten. Die schulischen Teile der Ausbildung werden meist so organisiert, dass die Auszubildenden an einem mehrtätigen oder mehrwöchigen Blockunterricht teilnehmen. Größere Betriebe im Bereich der Industrie richten häufig eigene Lehrwerkstätten ein und bieten zusätzlich zur staatlichen Schule eigenen fachtheoretischen Unterricht an. Das gilt auch für Banken und Versicherungen. Kleine und mittlere Unternehmen sind dazu nicht in der Lage. Bei ihnen findet die Ausbildung überwiegend durch praktische Mitarbeit im Betrieb statt. Manche bieten daneben aber oft auch den Besuch von externen Kursen an. Spezielle Kenntnisse können auch an überbetrieblichen Berufsbildungszentren vermittelt werden. Berufspraxis und Theorie sollen inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt sein. Das wird allerdings dadurch erschwert, dass es zwei Zuständigkeiten gibt. Die betriebliche oder berufspraktische Ausbildung, deren Inhalte durch staatlich anerkannte Ausbildungsordnungen festgelegt sind, werden von den jeweils zuständigen Kammern - das sind die Industrie- und Handwerkskammern (IHK) oder Handwerkskammern, die Landwirtschaftskammer oder die Ärztekammer auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes bundeseinheitlich geregelt und wird im allgemeinen durch die Ausbildungsbetriebe finanziert. Die Organisation und Finanzierung der berufstheoretischen Ausbildung an den Berufsschulen ist gdagegen Aufgabe der Bundesländer. Die Lehrer an den Berufsschulen sind ebenso wie Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen Angehörige des öffentlichen Dienstes. Das duale Ausbildungssystem in der Bundesrepublik Deutschland ist weltweit als beispielhaft anerkannt und gilt als Basis der hohen Qualifikation deutscher Arbeitnehmer. Als bisher ungelöstes Problem dieses Systems wird vielfach die ungleiche Verteilung der hohen Ausbildungskosten angesehen. Denn neben Unternehmen, die traditionell Ausbildungsplätze für Jugendliche zur Verfügung stellen, gibt es viele Betriebe des Handwerks, der Industrie, in Handel und Dienstleistungen, die selber keine qualifizierte Berufsausbildung anbieten, sondern ihren Nachwuchs aus den Reihen derjenigen rekrutieren, die bei anderen Unternehmen gelernt haben. Zu den weiteren Problemen gehören uneinheitliche Rahmenpläne für die Berufsschulen und unterschiedliche Ausbildungsrichtlinien in den einzelnen Bundesländern, sowie eine meist verspätete Anpassung der Ausbildungsmethoden und Inhalte an die sich verändernde Arbeitswelt. Denn da jeder Änderung der Ausbildungsordnung für einzelne Berufe langwierige Abstimmungsprozeduren zwischen den staatlichen Stellen, dem jeweiligen Arbeitgeberverband und Gewerkschaften vorausgehen, kommt es bei notwendigen Anpassungen und Reformen immer zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen. Gefordert wird deshalb eine Politik des Kostenausgleichs und der Kooperation zwischen den Ausbildungsträgern sowie eine Verbesserung der Abstimmungsprozeduren. Dabei sollten mit Blick auf die sich rasch verändernde Arbeitswelt die Ausbildungsgänge flexibler und durchlässiger gestaltet werden, um so die Chancen für eine spätere berufliche Mobilität zu erhöhen.
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