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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Dividendenstripping

Unter Dividendenstripping wird die Kombination aus dem Verkauf einer Aktie kurz vor dem Dividendentermin und Rückkauf der selben Aktie kurz nach dem Dividendentermin verstanden. Ziel des Dividendenstripping ist es, die Differenz, die aufgrund des Dividendenabschlags zwischen Kurs vor und Kurs nach der Dividendenzahlung entsteht, als steuerfreien Kursgewinn zu vereinnahmen. Unter Berücksichtigung der Spekulationsfrist kann so eine steuerpflichtige Einnahme aus Kapitalvermögen in einen steuerfreien Spekulationsgewinn getauscht werden. Diese Vorgehensweise eignet sich vor allem für ausländische Anteilseigner sowie für Aktionäre mit einer hohen Steuerprogression.

Die Rendite die ein Anleger mit der Anlage in Aktien erzielen kann hängt neben den erzielten Kursgewinnen und der Höhe der vom Unternehmen ausgeschütteten Dividende ganz erheblich von der Steuerprogression des einzelnen Aktionärs ab da es für den Anleger letztendlich nur wichtig ist, wie viel ihm nach Steuern von seinen Erträgen bleibt. Vor allem die auf Ebene des einzelnen Aktionärs erzielte Dividendenrendite hängt stark von dessen individueller steuerlicher Situation ab. So erzielt ein Aktionär, der einem niedrigen Steuersatz unterliegt eine höhere Dividendenrendite als ein Aktionär mit einer hohen Steuerbelastung. Ebenso verhält es sich mit der aus Kursgewinnen erzielten Rendite einer Aktienanlage, solange sich der Aktionär innerhalb der sechsmonatigen Spekulationsfrist bewegt. Hält der Anleger das jeweilige Papier allerdings länger als 6 Monate, so ist die erzielte Rendite aus Kurssteigerungen/Kursverminderungen unabhängig von der individuellen Steuersituation, da diese Erträge steuerfrei sind.

Die Steuerfreiheit von Kursgewinnen mit Aktien, die länger als 6 Monate im Portfolio gehalten werden, eröffnet Aktionären mit einer hohen Steuerbelastung eine Möglichkeit, die vom Unternehmen gezahlte Dividende steuerfrei zu vereinnahmen. Hierzu verkauft der Aktionär die jeweilige Aktie kurz vor dem Dividendentermin und kauft sie direkt nach Zahlung der Dividende wieder zurück. Durch diese Vorgehensweise kann der Anleger einen steuerfreien Kursgewinn erzielen, da Aktien bei Zahlung der Dividende im allgemeinen einem so genannten Dividendenabschlag unterliegen, was bedeutet, dass es bei den Aktien zu einem Kursrückgang in Höhe der gezahlten (Bar-)Dividende kommt. Dieser Kursrückgang wird allerdings in der Regel relativ schnell wieder aufgeholt, so dass kurz- bis mittelfristig wieder das Kursniveau vor Zahlung der Dividende erreicht wird. Die genannte Strategie wir im allgemeinen als Dividendenstripping bezeichnet.

Beim Dividendenstripping ist allerdings zum einen zu beachten, dass diese Transaktion nur dann steuerfrei ist, wenn der Aktionär die Aktien länger als 6 Monate in seinem Bestand gehalten hat und zum anderen auch einem gewissen Kursrisiko unterliegt. Das Kursrisiko besteht darin, dass der Kurs der Aktien nach Zahlung der Dividende aufgrund der Angebots und Nachfragesituation entweder nicht oder nur um einen geringeren Betrag als die Dividendenzahlung fällt. In diesem Fall erzielt der Aktionär keinen oder nur einen unterproportionalen Kursgewinn.

Außerdem ist in die Überlegung miteinzubeziehen, dass der Kauf- und Verkauf der Aktien jeweils Transaktionskosten unterliegt, wie beispielsweise der Provision für die Bank und der Maklergebühr, die vom erzielbaren Ertrag abzuziehen sind. Kommt es zusätzlich zu keinem oder nur einem unterproportionalen Dividendenabschlag, so kann sich die potentiell renditeerhöhende Transaktion schnell in ein Verlustgeschäft umdrehen, so dass dem normalen Kleinanleger vom Dividendenstripping eher abzuraten ist.

Im allgemeinen wird die Technik des Dividendenstripping nur von ausländischen Anlegern genutzt, die nicht anrechnungsberechtigt sind, also nicht den Regelungen des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren unterliegen. Für diese Anleger bestände ansonsten die Problematik, dass sie sowohl von der deutschen Körperschafts- und Kapitalertragsteuer belastet werden, als auch in ihrem eigenen Land der Einkommensbesteuerung unterliegen, was zu einer Doppelbelastung führen würde.



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