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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Dividendenabschlag

Am Tag nach der Abtrennung des Dividendenscheins geht der Kurs einer Aktie rechnerisch um die Bardividende je Aktie zurück, da diese vorher in Erwartung der Dividendenzahlung in den Kurs eingerechnet worden ist („flat“). Als Zusatz zum Kurs wird dann angegeben „exD“ = „ex Dividende“. Kursminderung bei Aktien, die nach der Dividendenauszahlung eintritt. Auf dem Kurszettel wird dies durch ex Dividende gekennzeichnet. Ist die Dividende sofort zahlbar, erfolgt der Dividendenabschlag am ersten Börsentag nach der Hauptversammlung (HV). Wird die Dividende ausnahmsweise später ausgezahlt, wird der Abschlag am Fälligkeitstag bzw. am nächsten Börsentag vorgenommen. Der Kurs versteht sich am Abschlagstag ohne Dividende und erhält den Zusatz exD. Der Abschlag entspricht der Bruttogewinnausschüttung. Oft wird er kursmäßig bald wieder eingeholt. Findet während der Gültigkeit eines limitierten Wertpapierauftrags der Abschlag einer Gewinnausschüttung statt, wird am Abschlagstag das Limit in Höhe der Gewinnausschüttung ermäßigt.



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