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Dividendenberechtigung bei der AGAktien derselben Gattung haben in der Regel denselben Dividendenanspruch. Bei einer Kapitalerhöhung werden die jungen Aktien teilweise mit unterschiedlicher Dividendenberechtigung ausgestattet. Bei der Börseneinführung junger Aktien ist die Dividendenberechtigung anzugeben. Bis zur Gleichberechtigung mit den alten Aktien werden getrennte Kurse notiert.
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Weitere Begriffe : Krise | Entäusserung | Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen | ||||||||||||||||||||||||||||
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